Reiserecht Bett schwer erreichbar - Kreuzfahrtgast bekommt Geld zurück

Frankfurt/Main · Beim Verlassen des Bettes jedes Mal den Mitreisenden wecken zu müssen, ist nervig - gerade in einer engen Kreuzfahrtkabine. Kann die Reederei etwas dafür? Manchmal schon, zeigt ein Gerichtsurteil.

 Ist das Bett in einer Kreuzschiffkabine nur schwer zu erreichen, kann dies eine Reisemangel sein. In einem Fall bekam eine Klägerin fünf Prozent des Reisepreises erstattet. Foto: Oliver Berg/dpa

Ist das Bett in einer Kreuzschiffkabine nur schwer zu erreichen, kann dies eine Reisemangel sein. In einem Fall bekam eine Klägerin fünf Prozent des Reisepreises erstattet. Foto: Oliver Berg/dpa

Foto: Oliver Berg

Kreuzfahrt mit Hindernissen: Wenn eines der Betten in einer Zweier-Kabine nicht unmittelbar zugänglich ist, kann der Gast ein wenig Geld zurückverlangen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Urlauberin erst ein anderes Bett durchqueren oder sich an diesem vorbeiquetschen muss, wie ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main zeigt (Az.: 2-24 S 216/18).

Im verhandelten Fall konnte die Klägerin ihr Bett nur über einen schmalen Spalt am Fußende des anderen Bettes erreichen - nach Ansicht des Gerichts ein Reisemangel. Denn die Betten in einer Kabine für zwei Personen müssten so angeordnet sein, dass beide Reisende ihre Betten ohne Mühen beziehen und verlassen können - ohne den anderen zu wecken. Ein kleiner Spalt genüge dafür nicht.

Das Landgericht sprach der Klägerin eine Reisepreisminderung von fünf Prozent zu: 343,80 Euro bei einem Reisepreis von 6876 Euro. Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in der Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“ (Ausgabe 6/2019).

(dpa)
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