Entschädigungsanspruch Airline muss Anwaltskosten ohne Mahnung nicht zahlen

Frankfurt/Main · Kommt man zu spät an oder entfällt der Flug gar komplett, entstehen Entschädigungsansprüche. Oft kann man darauf Monate warten. Doch auch wenn es lange dauert, den Mahnprozess sollte man selbst einleiten. Sonst kann der Rechtsweg teuer werden.

 Airlines lassen Fluggäste oft monatelang auf ihre Entschädigung warten. Nimmt man sich jedoch einen Anwalt, ohne eine einzige Mahnung verschickt zu haben, muss den selbst bezahlen.

Airlines lassen Fluggäste oft monatelang auf ihre Entschädigung warten. Nimmt man sich jedoch einen Anwalt, ohne eine einzige Mahnung verschickt zu haben, muss den selbst bezahlen.

Foto: Uli Deck

Bei Entschädigungsansprüchen wegen langer Flugverspätungen halten Airlines ihre Kunden oft hin. Manch einer nimmt sich da gleich einen Anwalt, um zu seinem Recht zu kommen.

Doch die Kosten für den Rechtsbeistand muss die Fluggesellschaft nur bezahlen, wenn sie sich mit der Zahlung nachweislich in Verzug befunden hat. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 189/15).

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger keine Mahnung geschickt, sondern sofort den Anwalt beauftragt. Die Kosten dafür musste er selbst tragen, urteilten die Richter. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

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