Motorradfahrer stirbt Mehrere illegale Straßenrennen am Wochenende in NRW

DÜSSELDORF · Auf Nordrhein-Westfalens Straßen haben sich am Wochenende wieder etliche junge Menschen illegale Straßenrennen geliefert. Auch im Fall eines tödlich verunglückten Motorradfahrers besteht der Verdacht.

In Nordrhein-Westfalen hat die Polizei am Wochenende wieder etliche Autos nach illegalen Straßenrennen aus dem Verkehr gezogen. Auch im Fall eines tödlich verunglückten Motorradfahrers in Düsseldorf gibt es Zeugenhinweise, die auf ein solches Rennen schließen lassen. Der 21-Jährige war am frühen Sonntagmorgen mit seiner Maschine bei Rot über eine Kreuzung gefahren und mit einem Auto zusammengeprallt, wie die Beamten berichteten. Der junge Mann starb noch an der Unfallstelle.

Es bestehe der Verdacht, dass sich der Mann ein Rennen mit einem weiteren Autofahrer lieferte, hieß es. Zeugen sprachen demnach von lauten Motorengeräuschen. Beide Fahrzeuge sollen mit hoher Geschwindigkeit nebeneinander gefahren sein, der ebenfalls 21-jährige Autofahrer kam jedoch vor der roten Ampel zum Stehen. Für die weiteren Ermittlungen wurden sein Fahrzeug und der Führerschein sichergestellt.

Auch in Köln und Dortmund war die Polizei wegen illegaler Rennen im Einsatz. Im Ruhrgebiet verfolgten Polizisten einen 32-jährigen Raser, bis sie ihn schließlich stellen konnten. Ihn und einen 21-Jährigen hatten die Beamten nach Polizeiangaben zuvor dabei beobachtet, wie sie Grünphasen bei Ampeln für mehrere kleine Rennen nutzten.

Autos in Köln aus dem Verkehr gezogen

In Köln zogen sie zwei 20 und 22 Jahre alte Männer mit Oberklassewagen aus dem Verkehr. Diese sollen zuvor mit sehr hoher Geschwindigkeit nebeneinander auf einer einspurigen Straße im Stadtteil Ossendorf unterwegs gewesen sein. Die Polizei musste Verstärkung anfordern.

Nach Zeugenhinweisen stoppten die Beamten zudem einen 27-jährigen Mann in einem Mietwagen von Mercedes-AMG. Er sowie eine 26-Jährige in einem weiteren Auto sollen zuvor durch den Stadtteil Mülheim gerast sein und auch eine rote Ampel überfahren haben. Fahrzeuge, Führerscheine und Handys wurden von der Polizei beschlagnahmt.

Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen wird strafrechtlich verfolgt. Seit Oktober gilt der Paragraf 315d des Strafgesetzbuches, auf dessen Grundlage dies mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden kann.

Ende März war am Landgericht Köln die Bewährung für zwei Raser von zwei Jahren sowie einem Jahr und neun Monaten aufgehoben worden. Einer der beiden hatte während eines illegalen Rennens im Jahr 2015 die Kontrolle über seinen Wagen verloren und eine Radfahrerin gerammt - die 19-Jährige starb. Die Männer müssen ihre Strafe nun absitzen.

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