Meist kleinere Firmen Erbschaftsteuer: Schärfere Vorgaben betreffen nur wenige

Berlin · Mit jährlich gut fünf bis sechs Milliarden Euro macht die Erbschaftsteuer nicht einmal ein Prozent an den Gesamteinnahmen für den Fiskus aus. Großzügige Ausnahmen für Firmenerben sind ein Grund dafür. Daran wird sich wohl auch nach der jetzt heiß diskutierten Reform nur wenig ändern.

Von den angestrebten schärferen Vorgaben bei den Steuerprivilegien für Familienunternehmen dürften auch künftig nicht allzu viele große Unternehmen beziehungsweise deren Erben betroffen sein.

Nach den bisherigen, vom Bundesrat aber abgelehnten Gesetzesplänen soll es ab einem Betriebsvermögen von 26 Millionen Euro je Erbfall jene vom Verfassungsgericht geforderte Bedürfnisprüfung geben. Das betrifft gerade etwas mehr als ein Prozent der Unternehmen.

Nach der Erbschaftsteuerstatistik von 2013 haben etwa 17.200 Unternehmen von den Streuerbefreiungen profitiert. Darunter fielen allerdings fast 13.700 Firmen mit einem Firmenwert von weniger als eine Million Euro. In der Größenklasse 20 Millionen bis 30 Millionen Euro waren es nur 111 Unternehmen. Bei Größenklassen darüber hinaus einschließlich der über 100 Millionen Euro waren es 180 Firmen.

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