Energiesparverordnung Eine neue Heizung lohnt sich!

Kaum ein Hausbesitzer weiß, dass seit Ende 2015 Heizungsanlagen, die älter als 30 Jahre sind, ausgetauscht werden müssen. Anders formuliert: Gemäß der Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind Hausbesitzer danach verpflichtet, alte Heizanlagen abzuschaffen, um den CO2-Ausstoß zu senken. Darauf weist Stephan Commer aus gegebenem Anlass hin. Vorgeschrieben sei der Austausch von Konstanttemperaturkesseln, die älter sind als 30 Jahre, führt der Heizungsexperte aus Oedekoven aus: „Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, kann das etwa auf dem Typenschild der Heizung erkennen.“

 Neue Heizungsanlagen arbeiten effizient und sind leicht zu bedienen. FOTO: ASC/JUNKERS

Neue Heizungsanlagen arbeiten effizient und sind leicht zu bedienen. FOTO: ASC/JUNKERS

Foto: Junkers/ASC

Entscheidend sei das Baujahr des Wärmetauschers. Da es auch Ausnahmeregelungen gibt, rät Stephan Commer Verbrauchern, sich mit einem Fachunternehmen in Verbindung zu setzten. Dafür gibt es weitere, handfeste Gründe: Alte Gas- oder Ölheizungen, insbesondere Niedertemperatur- oder Konstanttemperaturkessel schlucken den Hauptteil der monatlichen Energiekosten. Darum sei es für viele Hausbesitzer, in deren Keller alte Heizungstechnik arbeitet, sinnvoll, über eine Modernisierung nachzudenken: „Eine Umrüstung auf moderne Brennwerttechnik zahlt sich aus und spart bis zu einem Drittel der Fixkosten“, erklärt Commer, der auch Mitglied des Öko-Line-Netzwerks für erneuerbare Energien ist, und dort Fachmann für Wärmepumpen, Solaranlagen und sogenannte Hybridsysteme – eine Kombination aus konventionellen und regenerativen Energiequellen.

Außerdem weist er darauf hin, dass es Förderprogramme etwa von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Einbau neuer Heizungsanlagen gibt. Weitere Informationen zur Heizungsmodernisierung wie auch zu einer individuellen Badgestaltung gibt es unter der Telefonnummer 02 28/74 82 172. (voa)

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