Fotos Die zehn größten Verkehrs-Irrtümer
Die Nebelschlussleuchte darf auch bei Regen benutzt werden – Falsch! Viele denken, die Nebelschlussleuchte einzuschalten sei auch schon bei Dauerregen erlaubt. Ist es aber nicht! Die helle rote Lampe hat heißt nicht ohne Grund „NEBELschlussleuchte“! Laut Straßenverkehrsordnung § 17 III rechtfertigt allein Nebel mit einer Sichtweite unter 50 Metern das Einschalten der Nebelschlussleuchte.
Wer auffährt, ist immer Schuld – Falsch! Dieser Irrtum hält sich wirklich hartnäckig – und ist und bleibt falsch: Denn nicht immer werden Unfälle verschuldet, weil das nachfolgende Auto den notwendigen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Bremst ein Überholender sein Fahrzeug absichtlich direkt hinter dem Einscheren ab, haftet er in vollem Umfang für den Schaden. Der Vorausfahrende darf nicht ohne zwingenden Grund einfach bremsen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn er ein Tier schützen wollte.
Es ist verboten, im Reißverschlussprinzip bis ganz nach vorn zu fahren – Falsch! Wer kennt das nicht: Vor einer Baustelle fädeln sich bereits viele Autofahrer hunderte Meter vor der Verengung in den Verkehr ein, während andere sich erst in letzter Sekunden zum Spurwechsel entscheiden. Insbesondere ältere Herren mit Hut hinterm Steuer versuchen dies regelmäßig zu verhindern, indem sie die Spur dicht machen. Dabei handeln die vermeintlichen „Drängler“, die sich erst ganz spät einfädeln, vollkommen richtig! So schreibt die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich vor, beim Reißverschlussprinzip bis ganz nach vorn zu fahren. So soll die Kapazität der Fahrbahn optimal ausgenutzt und Staus vermieden werden. Bitte, liebe Möchtegern-Verkehrserzieher: Fahrt auch Ihr beim Reißverschluss künftig bis nach ganz vorn und ordnet Euch schön abwechselnd ein!
An der Ampel darf ich mit dem Handy telefonieren - Falsch! Das Handy ist am Steuer immer tabu. Auch dann, wenn der Wagen an der Ampel stillsteht. Dort dürfen Sie - wie auch sonst während der fahrt - das Handy noch nicht einmal in Hand nehmen. Nur, wenn der Motor ausgeschaltet ist, dürfen Autofahrer mit dem Handy telefonieren oder WhatsApp-Nachrichten schreiben. Die Alternative fürs Telefonieren - auch während der Fahrt - ist freilich die Freisprechanlage.
Auf Autobahnen muss mindestens 60 km/h gefahren werden – Falsch! Niemand kann Sie zwingen, zu rasen. Das ist klar. Deshalb gibt es auf deutschen Straßen auch keine generelle Mindestgeschwindigkeit. Aber: Autobahnen dürfen nur Fahrzeuge nutzen, die schneller als 60 km/h fahren können. Damit soll der Verkehrsfluss gesichert werden. Die Straßenverkehrsordnung verbietet es deshalb auch, den Verkehr durch absichtlich langsames Fahren zu behindern. Wer es ohne Grund dennoch tut, riskiert ein Ordnungsgeld.
Eine Fahrbahn gilt erst als nass, wenn es in Strömen regnet – Falsch! Maximal 80 km/h bei Nässe – dieses Schild sorgt regelmäßig für Verwirrung bei Autofahrern. Denn wann gilt eine Fahrbahn denn nun als nass? Ein Urteil des Bundesgerichtshofes aus dem Jahr 1977 besagt, dass eine Fahrbahn auch dann bereits als nass gilt, wenn sich eine erkennbare Wasserschicht bildet. Also: Wenn’s also auch nur schon ein bisschen spritzt, runter vom Gas! Denn wer bei Nässe aufgrund überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht, riskiert ein saftiges Bußgeld.
Einen Parkplatz für jemand anderen freihalten ist erlaubt - Falsch! Man sieht es immer wieder: Ein Fußgänger steht in einer Parklücke und winkt mit dem Hinweis "Der ist schon besetzt" andere Autos einfach weiter. Dabei ist dieses Freihalten nicht erlaubt. § 12 V StVO regelt ausdrücklich: An einer Parklücke hat derjenige Verkehrsteilnehmer Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und ausgestiegene Beifahrer oder Freunde gelten eben nicht als Verkehrsteilnehmer und dürfen Parklücken deshalb auch nicht freihalten. Und noch was: In § 12 ist auch geregelt, dass man nicht schnell vorwärts in eine Parklücke huschen darf, während jemand rückwärts bereits das Einparken signalisiert.
Das Nutzen der Lichthupe beim Überholen ist Nötigung – Falsch! Ärgern Sie sich auch immer über die dicken Autos auf der linken Spur, die sich mit Lichthupe die Fahrbahn freihalten? Dann wird Sie dies noch mehr ärgern: Wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will, darf das vorher mit der Lichthupe ankündigen! Allerdings: Wenn die Lichthupe dauerhaft eingesetzt wird und zudem noch zu dicht aufgefahren wird, kann dies als Nötigung eingestuft werden – und dann riskieren diese Dränglern auch ein Ordnungsgeld.
Autofahrer müssen ihr eigenes Auto nicht abschließen - Falsch! Sie meinen, Sie dürfen mit Ihrem eigenen Auto machen, was Sie wollen? Von wegen! Laut Straßenverkehrsordnung müssen Sie Ihr Fahrzeug gegen unbefugte Benutzung sichern und abschließen. Tun Sie dies nicht, kann es sogar teuer werden: Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden.
Rechts überholen ist verboten - Falsch! Überholt wird in Deutschland generell nur links - so die gängige Meinung unter vielen Autofahrern. Das ist auch nicht ganz falsch, denn im gültigen Rechtsfahrgebot ist es nur sinnvoll, dass grundsätzlich links überholt werden soll. Aber es gibt Ausnahmen: So darf rechts natürlich schneller gefahren und damit auch überholt werden, wenn der Verkehr so dicht ist, dass auf dem linken Fahrstreifen langsamer gefahren wird. Links überholen ist dagegen sogar verboten, wenn sich ein anderes Auto zum Abbiegen nach links einordnet.
Vor Engstellen muss man sich möglichst früh rechts einordnen - Falsch! Wer kennt das nicht: Vor einer Baustelle oder einem Unfall auf der Autobahn fädeln sich bereits die meisten Autos hunderte Meter vor der Verengung in den Verkehr ein, während andere sich erst in letzter Sekunden zum Spurwechsel entscheiden. Insbesondere ältere Herren mit Hut hinterm Steuer versuchen dies regelmäßig zu verhindern, indem sie die Spur dicht machen. Dabei handeln die vermeintlichen "Drängler", die sich erst ganz spät einfädeln, vollkommen richtig! So schreibt die Straßenverkehrsordnung ausdrücklich vor, beim Reißverschlussprinzip bis ganz nach vorn zu fahren. So soll die Kapazität der Fahrbahn optimal ausgenutzt und Staus vermieden werden. Also, liebe Möchtegern-Verkehrserzieher: Bitte fahrt auch Ihr beim Reißverschluss künftig bis nach ganz vorn und ordnet Euch schön abwechselnd ein!