Zukunft des WCCB: Erst Urteil, dann Weiterbau

Am Ende könnte eine Klage der Stadt Bonn gegen die auf Zypern beheimatete Investmentfirma Arazim stehen: Wie Umwelt- und Rechtsdezernent Wagner berichtet, hat WCCB-Berater Gather den ersten juristischen Schlagabtausch eröffnet.

Bonn. Am Ende könnte eine Klage der Stadt Bonn gegen die auf Zypern beheimatete Investmentfirma Arazim stehen: Wie Umwelt- und Rechtsdezernent Rüdiger Wagner am Donnerstagabend im Stadtrat berichtete, hat der neue städtische WCCB-Berater, Rechtsanwalt und Insolvenzexperte Johannes Gather, den ersten juristischen Schlagabtausch in Sachen World Conference Center Bonn (WCCB) eröffnet.

Die zypriotisch-israelische Firma Arazim "soll mit Fristsetzung aufgefordert werden, einer Löschung der Grundschuld zuzustimmen", so Wagner. "Verstreicht die Frist, wird die Stadt gegen Arazim klagen." Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch begründete diesen Schritt der Stadt mit einem "Strategiewechsel".

Nach GA-Informationen gründet sich die städtische Zuversicht auf eine vergleichbare Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) zu den Rechten eines im Grundbuch nachträglich und nachrangig eingetragenen Gläubigers. Beispiel: Eine Person möchte ein Haus kaufen. Sie unterschreibt einen Kaufvertrag gemeinsam mit dem Verkäufer.

Bevor es zur Eigentumsübertragung im Grundbuch kommt, lässt der Verkäufer noch eine Grundschuld eintragen. Möglicherweise hat der Verkäufer sich kurzfristig noch einen Kredit besorgt und sichert ihn mit dieser Grundschuld ab. Letztere behindert schließlich die lastenfreie Eigentumsübertragung an den Käufer.

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar " Es bewegt sich doch"In einer ähnlichen Position sieht offenbar die Stadt sich und die Rolle Arazims. Der "Verkäufer", in der realen WCCB-Vergangenheit "Investor" Man-Ki Kim, hatte Arazim weit nach Abschluss des Projektvertrags im März 2006 ins Grundbuch eintragen lassen (siehe Info-Kasten). Vertragswidrig hatte Kim Arazim zudem 94 Prozent der Anteile an der UN Congress Center Bonn GmbH (UNCC) übertragen. 49 hätte er gedurft, nicht 94.Aus der Sicht Arazims ergibt sich aus der Offensive der Stadt eine Art Zangenbewegung. Denn von der anderen Seite versucht gleichzeitig UNCC-Insolvenzverwalter Christopher Seagon im Zuge einer Anfechtungsklage gegen Arazim, von diesem Unternehmen jene 13,3 Millionen Euro in die Insolvenzmasse zurückzuholen, die es von einem Kim-Konto zwangsvollstreckt hatte. Dabei handelt es sich nach GA-Informationen nicht um originäre UNCC-Millionen, sondern um geparkte Gelder von Honua (Hawaii).

Dieser Investmentfirma hatte Kim ebenfalls 94 Prozent der UNCC-Anteile versprochen. Später war daraus ein Eigentümerstreit zwischen Arazim und Honua entstanden, den Arazim am 5. August 2009 vor dem Bonner Landgericht vorläufig für sich entschieden hatte. Der Fall bleibt juristisch verworren.

Und wie die Richter diesmal Recht sprechen werden, ist offen. Auch wenn die Stadt am Donnerstag noch keine Klage verkündete, wird die Sache wohl vor Gericht landen, weil Arazim keinesfalls kampflos das Schachbrett verlassen wird. Bereits Ende Dezember 2010 hatte Arazim-Anwalt Zvi Tirosh gegenüber dem GA erklärt (siehe Millionenfalle 51), "dass wir die erforderlichen Maßnahmen einleiten werden, wenn unsere Rechte tangiert werden.

Dieser Fall könnte eintreten, wenn ein in Wirklichkeit nicht gegebenes “Heimfallrecht„ konstruiert werden würde." Arazim sei als UNCC-Hauptgesellschafter vielmehr von der Stadt "durch lasches Controlling und die Genehmigung ungerechtfertigter Zahlungen" geschädigt worden. Der Heimfall sei verwirkt (siehe Millionenfalle 60), die Kündigung des Projektvertrags unwirksam.

Nun kommt der städtische Angriff vermutlich aus einer für Arazim unerwarteten juristischen Ecke. Ob die BGH-Rechtssprechung jedoch auch auf die verzwickte WCCB-Lage zutrifft, ist so unsicher wie jeder Gang vor Gericht. Wagner machte klar, dass man mit diesem Schritt verhindern wolle, dass im Falle eines WCCB-Weiterbaus Arazim in das Projekt "hinein vollstrecken" könne. Heißt: Die Stadt Bonn strebt vor weiteren Millionen-Investitionen ein Stück Rechtssicherheit an.

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