Wieder freie Fahrt für Laster am toom-Markt

Stadt bemängelt, dass Warenannahme als Lager genutzt wurde - Jetzt ist Raum aber wieder frei

  Freigeräumt:  Die Durchfahrt am Duisdorfer toom-Markt ist offen, keine Gegenstände verstellen den Weg.

Freigeräumt: Die Durchfahrt am Duisdorfer toom-Markt ist offen, keine Gegenstände verstellen den Weg.

Foto: Roland Kohls

Duisdorf. "Die Durchfahrt ist jetzt frei, die Laster können rein- und rausfahren", freut sich ein Anwohner. Und meint die Situation am Duisdorfer toom-Markt. Schade sei nur, dass erst etwas passieren musste, bevor gehandelt worden sei.

Wie berichtet, war eine 82-jährige Fußgängerin bei einem Unfall an der Derlestraße am 26. September lebensgefährlich verletzt worden. Ein 41-Jähriger, der mit seinem Lkw aus der Warenannahme des toom-Marktes auf die Straße fuhr, hatte die Seniorin übersehen und überrollt. Anwohner hatten sich daraufhin über die Zustände bei der Anlieferung beschwert, die Stadt nahm den toom-Markt unter die Lupe.

Bei einer Routinekontrolle stellte die städtische Bauordnung fest, dass die Warenannahme des toom-Marktes als Lagerraum genutzt wurde - obwohl sie eigentlich als Durchfahrt für Laster geplant ist, so Elke Palm vom städtischen Presseamt. Das aber sei in der Baugenehmigung nicht vorgesehen. "Wir haben den illegalen Lagerraum bemängelt und den toom-Markt aufgefordert, die Gegenstände wegzuräumen", so Palm.

Denn weil nur ein Tor frei war, mussten die Laster rangieren, um in die Warenannahme fahren zu können, blockierten deswegen teilweise die Rechtsabbiegespur zur Straße Am Burgweiher, den Geh- und Radweg. "Diese Situation, dass Fußgänger über die Fahrbahn ausweichen müssen, ist nicht tolerabel", sagt Palm.

Deswegen sei der Verkehrsaußendienst angewiesen worden, falsch parkende Laster zu verwarnen. "Dort wird jeden Tag kontrolliert." Bußgelder kommen auf den toom-Markt allerdings nicht zu. Denn nach der städtischen Mahnung sei die Durchfahrt frei geräumt worden, sagt Palm.

Ob der Unfall zivilrechtliche Auswirkungen hat, muss geklärt werden. Eventuell könnten Schadensersatzansprüche aus dem Rechtsgrund "culpa in contrahendo, das heißt der Verletzung einer vorvertraglichen Schutzpflicht" geltend gemacht werden, sagt Rechtsanwalt Johannes Reinheimer.

Soll heißen, dass der Supermarkt eigentlich dafür sorgen muss, dass seine Kunden im Umfeld des Marktes nicht zu Schaden kommen. "Das weitere müsste aber im Einzelnen geklärt werden", sagt Reinheimer.

Zurückhaltend äußert sich die toom-Zentrale in Köln. Man wolle den Sachverhalt Dienstag mit den Duisdorfern besprechen. "Da die polizeilichen Ermittlungen zu dem tragischen Unfall noch laufen, können wir uns nicht dezidiert zu dem Vorfall äußern", sagt Andreas Krämer, stellvertretender toom-Pressesprecher.

"Als erste Reaktion auf den Unglücksfall hat toom veranlasst, dass möglichst nur noch Lkw den Markt beliefern, die so groß sind, dass sie nicht rückwärts rangieren müssen, sondern die Umfahrung nutzen können."

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