Warnung vor gefälschten Abmahnungen per E-Mail

So manchem Empfänger dürfte ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Tagen eine E-Mail von einem Rechtsanwalt bekam und sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, pornografisches Videomaterial sowie Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

Bonn. So manchem Empfänger dürfte ein kalter Schauer über den Rücken gelaufen sein, als er in den vergangenen Tagen eine E-Mail von einem Rechtsanwalt bekam und sich dem Vorwurf ausgesetzt sah, pornografisches Videomaterial sowie Musik aus dem Internet heruntergeladen zu haben.

In dem "Betreff" heißt es: "Abmahnung Copyright Verletzung" und weiter, es sei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden. "Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir Ihnen, den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten vollständig anonym zu bezahlen."

Bei Zahlung von 100 Euro würden alle Ansprüche fallen gelassen. Eine Betroffene sagt: "Ich dachte zunächst an eine Spam, doch dann habe ich einen Riesenschreck bekommen, weil es die Anwaltskanzlei tatsächlich gibt." Selbst im Wissen, "solche Dinge nie aus dem Internet zu laden und sich keiner Schuld bewusst zu sein, habe ich Angst und weiß nicht, was ich machen soll". Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges eingeleitet, sagte ein Behördensprecher auf Anfrage.

Die in der Mail genannte Rechtsanwaltskanzlei hat auch reagiert und auf ihrer Internetseite darauf hingewiesen, dass die Mails nicht von ihr stammten. "Wir empfehlen dringend, auf die E-Mail nicht zu reagieren und keine Zahlung zu leisten", heißt es. In der Kanzlei existiere weder ein entsprechender Vorgang noch seien Daten über die Empfänger bekannt. Das genannte Aktenzeichen sei fiktiv. "Die Sache stinkt", sagt ein Verbraucherschützer.

Er rät, die Mail zu ignorieren. Nach Angaben der Verbraucherschutzzentrale Hessen, die vor einer ähnlich gefälschten Abmahnung warnt, entlarvten sich die Schreiber selbst. Bei Urheberrechtsverletzungen seien Streitwerte im mittleren fünfstelligen Bereich keine Seltenheit. Kleine Beträge wie die verlangten 50 oder 100 Euro gebe es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur bei Betrügern.

Die allerdings profitierten davon, dass viele Empfänger aus Angst vor Konsequenzen vorschnell das Geld bezahlten. Generell sollten Mahnschreiben nicht ignoriert werden, so Verbraucherschützer. Normalerweise sei darin detailliert dokumentiert, welche Musiktitel oder Filme wann mit welcher IP-Adresse (sie weist den illegalen Download nach) heruntergeladen worden sein sollen.

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