Nach dem Tod von Niklas Pöhler Walid S. nach Schlägen vor einer Disco verurteilt

Bonn/Siegburg · Nach seinem Freispruch im Fall Niklas Pöhler wurde Walid S. nachweislich gewalttätig. Im Dezember 2017 schlug der 23-Jährige einen Mann vor einer Diskothek in Hennef. Nun wurde er wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Walid S. wurde nach seinem Freispruch im Fall des am 7. Mai 2016 in Bad Godesberg getöteten Niklas Pöhler nachweislich gewalttätig. Davon ist jedenfalls das Amtsgericht Siegburg überzeugt und hat den inzwischen 23-jährigen Bonner wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wie der Sprecher des Siegburger Gerichts, Christoph Turnwald, am Dienstag erklärte, geschah dem Urteil seines Kollegen zufolge am 10. Dezember 2017 Folgendes: In jener Nacht hielt sich der 23-jährige Bonner in einer Diskothek in Hennef auf und stand gegen 4.30 Uhr vor der Tür, wo sich auch eine Gruppe anderer Personen aufhielt, um zu rauchen. Und plötzlich pöbelte Walid S. einen Mann an und warnte ihn: Er solle sich entfernen, denn er stehe zu nah bei seiner Freundin.

Der so Angesprochene antwortete ihm, so das Urteil des Gerichts: Er stehe genau richtig und denke nicht daran wegzugehen. Daraufhin schlug Walid S. dem Gericht zufolge mit der Faust zu und verpasste seinem gegenüber einen Kinnhaken. Es folgte eine Auseinandersetzung, die damit endete, dass ein Zeuge die Kontrahenten trennte.

Im Prozess am 24.September bestritt Walid, wie der Pressesprecher erklärte, vehement, derjenige gewesen zu sein, der zugeschlagen habe. Er gab zwar zu, in der Diskothek gewesen zu sein, und auch, dass es zu einer Rangelei und Gewalttätigkeiten gekommen sei. Aber zugeschlagen habe nicht er, er habe mit all dem nichts zu tun.

Das Gericht hatte jedoch nach der Vernehmung des Opfers und zwei weiterer Tatzeugen keine Zweifel, dass der 23-jährige Bonner der Schläger war, so der Pressesprecher. Vor allem die Aussage des Opfers überzeugte das Gericht: Der Mann erkannte Walid S. wieder.

Fall vor einer Berufungskammer des Bonner Landgerichts

Wie Sprecher Turnwald erklärte, hatte der Staatsanwalt im Prozess vier Monate Haft auf Bewährung für Walid S. beantragt, Verteidiger Martin Kretschmer hingegen Freispruch. Da sowohl Ankläger als auch Anwalt mit dem Urteil nicht einverstanden sind, haben beide Berufung eingelegt, sodass der Fall demnächst noch einmal vor einer Berufungskammer des Bonner Landgerichts aufgerollt werden muss.

In Bonn steht Walid S. ohnehin, wie berichtet, weiter im Fokus der Strafverfolger: Gegen ihn und vier weitere Personen ermittelt die Bonner Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung. Sie stehen im Verdacht, am 14. Oktober 2017 in Bad Godesberg auf der Kurfürstenallee einen 23-Jährigen krankenhausreif geschlagen und ihm mehrfach die Nase gebrochen zu haben. Auch in diesem Fall bestreitet Walid jede Tatbeteiligung, wie sein Anwalt Kretschmer auf GA-Anfrage erklärte. Unklar ist, warum die Ermittlungen in diesem Fall nach einem Jahr noch nicht abgeschlossen sind.

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