Vier Tankstellen innerhalb von 24 Stunden ausgeraubt

Fünfköpfige Bande soll binnen eines Monats zwölfmal in wechselnden Besetzungen Überfälle begangen haben

Bonn/Region. Es klingt unglaublich: Bis zu vier bewaffnete Tankstellenüberfälle innerhalb von 24 Stunden soll eine Räuberbande begangen haben. Insgesamt gehen offenbar zwölf Taten binnen eines Monats auf das Konto der heute 19 bis 23 Jahre alten Bonner. Die Staatsanwaltschaft hat sie jetzt wegen schweren Raubes und schwerer räuberischer Erpressung angeklagt.

Zwischen dem 10. Dezember 2008 und dem 11. Januar 2009 sollen die Täter Tankstellen in Bonn, Siegburg, Königswinter, Bornheim und Swisttal ausgeraubt haben. Die Methode war immer dieselbe: Laut Anklage besorgte der 23-Jährige Mietautos und fungierte dann als Fahrer.

Ausgeführt haben soll die Überfälle ein damals 18-jähriger Tannenbuscher, der laut Anklage stets maskiert und allein in die Tankstellen gegangen war. Die weiteren drei Komplizen sollen - in wechselnder Beteiligung - Schmiere gestanden haben - und ihn mit Pfiffen vor Fahrzeugen und Personen gewarnt haben.

In den Tankstellen soll der 18-Jährige die Angestellten mit einer Soft-Air-Pistole bedroht und die Herausgabe von Geld gefordert haben. Anfang Januar 2009 war es zu vier Überfällen gekommen: In der Nacht auf den 2. Januar waren zunächst zwei Tankstellen in Bornheim und Beuel ausgeraubt worden, am Abend folgten zwei weitere in Bonn.

Die Gesamtbeute soll sich auf knapp 7 000 Euro belaufen. Zudem soll der Tannenbuscher versucht haben, eine Spielhalle in Bornheim auszurauben. Dabei hielt er der Angestellten laut Anklage die Pistole an den Kopf. Als sich ein Zeuge einschaltete, soll er ohne Beute geflohen sein.

Nach der Berichterstattung in den Medien über die Raubserie bekam der Haupttäter anscheinend Angst und setzte sich in sein Geburtsland ab. Als die Lage in Tunesien aufgrund der Unruhen immer prekärer wurde, kehrte er am 12. März nach Deutschland zurück: Bei der Einreise am Köln/Bonner Flughafen klickten die Handschellen.

In der Untersuchungshaft soll er inzwischen ein weitgehendes Geständnis abgelegt haben. Allerdings beschuldigen er und der Fahrer des Fluchtwagens sich laut Anklage gegenseitig, der Ideengeber und Organisator zu sein.

Die Angeklagten müssen sich demnächst in getrennten Prozessen vor dem Jugendschöffengericht und der 2. Großen Strafkammer des Landgerichts verantworten.

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