Vier Jahre Haft für Stöckelschuh-Fetischist

Das Gericht hat sein Urteil gefällt über den Mann, der eineinhalb Jahre lang als Schuhräuber Frauen in Bonn und Köln in Angst und Schrecken versetzte.

Bonn. Das Gericht hat sein Urteil gefällt über den Mann, der eineinhalb Jahre lang als Schuhräuber Frauen in Bonn und Köln in Angst und Schrecken versetzte: Wegen Raubes in sieben Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung in vier Fällen verurteilte die 3. Große Bonner Strafkammer den 28-jährigen Troisdorfer am Mittwoch zu vier Jahren und neun Monaten Haft und ging damit 13 Monate über den Antrag der Staatsanwältin hinaus.

Und weil der Mann dem Sachverständigen zufolge als Fetischist zwanghaft und zuletzt immer gewaltbereiter seinem Drang folgte und damit vor allem für Frauen gefährlich bleibt, ordnete das Gericht zudem die Unterbringung des 28-Jährigen in einer psychiatrischen Anstalt an. "Dieser Mann ist hochgefährlich, solange er nicht behandelt ist", erklärte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff und stellte fest: "Und er bleibt so lange in der Anstalt, bis er keine Gefahr mehr darstellt."

Wie erschlagen saß der 28-Jährige anfangs neben seinem Verteidiger, während Richter Reinhoff erklärte: Der Fall habe zwar Schlagzeilen gemacht, weil das Objekt des Räubers so ungewöhnlich war. Aber rechtlich gesehen sei es um Raubüberfälle gegangen, und die hätten den Opfern schwer zu schaffen gemacht. Denn da sie nicht wussten, dass der Täter es auf ihre Schuhe abgesehen hatte, hätten sie an eine Vergewaltigung gedacht, als der Mann sie an Füßen und Beinen packte, um ihnen die Stöckelschuhe wegzureißen.

Und auch die Gewalt, die der Angeklagte an den Tag gelegt habe, sei nicht zu unterschätzen: Er habe immer genau so viel angewandt, wie er gebraucht habe, um ans Ziel zu kommen, ohne Rücksicht auf die Opfer. Vier von ihnen habe er dabei verletzt, alle Frauen hätten durch den Überfall ihre Unbefangenheit auf der Straße verloren.

Da der 28-Jährige laut Gutachter jedoch an gleich mehreren schweren Störungen leide, sei er als Fetischist in seinem Drang, an seinen Fetisch zu kommen, nur erheblich vermindert steuerungs- und damit nicht voll schuldfähig gewesen. Wie vor allem eine Vorstrafe während seiner Raubserie wegen Kindesmissbrauchs zeige, "rutschte der Angeklagte immer mehr in die Sexualisierung ab, die zunehmend von Abartigkeit geprägt war", so der Richter.

So habe der 28-Jährige, der zunächst aus Scham nicht über seinen Hang sprechen wollte, schließlich zugegeben, auch Pumps von ihm bekannten Frauen gestohlen und an ihnen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben. "Es bedarf bei ihm zunehmend des Fetischismus, damit er seine sexuellen Bedürfnisse befriedigen kann", sagte der Richter.

Dabei seien die Frauen, wie die Überfälle zeigten, immer mehr in den Hintergrund getreten. Zwar wertete das Gericht das Geständnis und seine Entschuldigung bei den Opfern als strafmildernd, aber der Richter hielt dem Angeklagten auch vor: Er habe es sich zu einfach gemacht, den Frauen zu sagen, er habe nicht anders gekonnt.

Nun zeigte sich wieder die aggressive Seite des 28-Jährigen. Er schimpfte vor sich hin, und bevor er aus dem Saal gebracht wurde, zischte er: "Scheißjustiz." Als ein Kameramann ihn nach dem Urteil noch einmal ins Visier nahm, ging er mit wutverzerrtem Gesicht auf ihn zu und zeigte ihm beide Mittelfinger. Verteidiger René Gülpen kündigte Revision an. Seiner Meinung nach hat die Kammer das Geständnis nicht genügend gewertet.

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