Verkehrsregeln an Karneval Darf ein Jeck mit Gorillamaske hinters Steuer?

Bonn · Der Karneval ist in vollem Gange und nach Weiberfastnacht warten auf viele Narren bereits die nächste Feiern. Was Karnevalisten beachten sollten, die mit den Auto fahren.

 Vorsicht mit Kostümen am Steuer! Verhüllende Masken am Lenkrad können teuer werden.

Vorsicht mit Kostümen am Steuer! Verhüllende Masken am Lenkrad können teuer werden.

Foto: pa/obs/Zentralverband Deutsches/RichLegg

Die Karnevalssaison steuert auf ihren Höhepunkt zu. Doch auch im Karneval gilt nicht in jedem Fall Narrenfreiheit. Wer sich etwa angetrunken ans Steuer setzt oder beim Fahren das falsche Kostüm trägt, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen. Auf welche Verkehrsregeln närrische Autofahrer besser achten sollten.

Darf man verkleidet am Steuer sitzen?

Natürlich gehören Kostüme zum Karneval dazu und müssen deshalb oft auch mit ins Auto. Gut, dass Mützen, Perücken oder andere Kleidungsstücke hinterm Steuer grundsätzlich kein Problem sind. Erst dann, wenn es durch die Verkleidung zu Sichtbehinderungen kommt oder der Fahrer sich zum Beispiel durch eine Maske unkenntlich macht, kann es verkehrsrechtliche Konsequenzen geben. Bei einer Vermummung des Gesichts kann ein Bußgeld von 60 Euro anfallen.

Teurer wird es, wenn ein kostümierter Karnevalist eine Ampel überfährt, geblitzt wird oder die Geschwindigkeitsbegrenzung überschreitet. Ist sein Gesicht dabei verdeckt oder seine Wahrnehmung durch ein Kostüm gestört, können Strafgelder bis zu 680 Euro anfallen. In schwerwiegenden Fällen ist zudem mit Punkten in Flensburg und mehrmonatigen Fahrverboten zu rechnen.

Sollte es aufgrund einer Verkleidung gar zu einem Unfall kommen, kann das für den Betroffenen richtig teuer werden. Nicht nur erhöhen sich die entsprechenden Strafen der Polizei, aufgrund grober Fahrlässigkeit verweigern auch Versicherungen in diesem Fall häufig die Schadenszahlung. Auf Gorillamasken oder stark reflektierende Kostüme sollte im Auto also besser verzichtet werden.

Wie viel Alkohol am Steuer ist erlaubt?

Auch zur Karnevalszeit müssen sich Autofahrer an die üblichen Promillegrenzen halten. Bereits ab 0,5 Promille wird ein Bußgeld von 500 Euro fällig, oben drauf gibt es zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Durchschnittlich erreicht ist diese Grenze für einen 80 Kilogramm schweren Mann ungefähr nach einem halben Liter Bier. Der Wert schwankt jedoch von Person zu Person und ist unter anderem vom Geschlecht und dem Körpergewicht abhängig. Ratsam ist es deshalb, als Fahrer ganz auf den Alkohol am Steuer zu verzichten.

 Das Auto sollte man an Karneval am besten in der Garage stehen lassen um sich und andere Feiernde nicht zu gefährden.

Das Auto sollte man an Karneval am besten in der Garage stehen lassen um sich und andere Feiernde nicht zu gefährden.

Foto: dpa-tmn/Franziska Gabbert

Gerade in der Karnevalszeit sollten Autofahrer auch auf unvorsichtige Fußgänger und volle Straßen achten. Kommt es zu einem Unfall, kann es bereits ab 0,3 Promille zu einer Strafe und dem Entzug des Führerscheins kommen. Die Grenzwerte gelten für das Auto ebenso wie für das Fahrrad oder die Nutzung von E-Scootern. Für Fahranfänger in der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze.

Nicht zu unterschätzen in der mehrtägigen Sessionszeit ist auch der langsame Abbau von Alkohol. Ein kurzer Schlaf wirkt zwar oft erholsam, reicht aber nicht aus, um die Fahrtüchtigkeit zurück zu erlangen. Ein 80 Kilogramm schwerer Mann benötigt etwa zweieinhalb Stunden für den Abbau von einem halben Liter Bier, einem Viertelliter Wein oder drei Gläsern Schnaps. Frauen benötigen für die gleiche Menge rund drei Stunden. Auch hier ist es im Zweifel besser, auf das Auto oder das Rad zu verzichten und stattdessen auf öffentliche Verkehrsmittel zu setzen. Die Polizei hat mit Blick darauf an den Karnevalstagen angekündigt, ihre Verkehrskontrollen zu verstärken und unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehende Fahrer direkt aus dem Verkehr zu ziehen.

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