Vergewaltigungsprozess‎: Schauspieler soll lange in Haft

Als "wahre Folter" für die bis heute "schwerst traumatisierten" Opfer bezeichnete Staatsanwalt Jörg Schindler in seinem Plädoyer, was Schauspieler Sebastian Münster ("Die Manns", "Die Camper") einer damals 18-Jährigen und ihrer Mutter am 27. Dezember 2001 angetan hatte.

 Legte ein volles Geständnis ab: Sebastian Münster.

Legte ein volles Geständnis ab: Sebastian Münster.

Foto: dpa

Bonn. Als "wahre Folter" für die bis heute "schwerst traumatisierten" Opfer bezeichnete Staatsanwalt Jörg Schindler am Mittwoch in seinem Plädoyer, was Schauspieler Sebastian Münster ("Die Manns", "Die Camper") einer damals 18-Jährigen und ihrer Mutter am 27. Dezember 2001 angetan hatte.

Im Prozess vor dem Bonner Landgericht hatte der Angeklagte (38) gestanden, der jungen Frau damals in einer Disco die Handtasche gestohlen zu haben. Mit dem Geld will sich der kokainabhängige Schauspieler zunächst Drogen besorgt und konsumiert haben. Danach suchte er nach eigenen Angaben in der Wohnung der 18-Jährigen nach weiterem Bargeld und stehlenswerten Dingen.

Als das Opfer am frühen Morgen in die Wohnung zurückkehrte, wurde sie von dem maskierten und nur Englisch sprechenden Angeklagten "unvermittelt mit Reizgas attackiert" und stundenlang an ihr Bettgestell gefesselt, so der Staatsanwalt. Münster wartete offenbar, bis die Mutter des Opfers nach Hause kam: Nur sie hatte den Schlüssel zu einem verschlossenen Zimmer, in dem der Angeklagte weiteres Geld vermutete.

Als der Täter etwa 1 300 Mark gefunden hatte, entschloss er sich laut Schindler, "sich von den ihm schutzlos ausgelieferten Zeuginnen sexuell befriedigen zu lassen". Als er verlangte, dass die Mutter auch sexuelle Handlungen an ihrer Tochter vornehmen sollte, floh die Frau aus der Wohnung. Daraufhin suchte auch Münster das Weite.

Aufgrund des damaligen Drogenkonsums ging der Staatsanwalt - der psychiatrischen Gutachterin folgend - von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Er forderte, den Angeklagten wegen schweren Raubes und zweifacher Vergewaltigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten zu verurteilen.

Zudem solle Münster in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Weitere zunächst erhobene Vorwürfe wie Diebstahl und Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz wurden vorläufig eingestellt.

Vom Verteidiger wurde eine milde Strafe gefordert, die seiner Meinung nach unter fünf Jahren liegen könnte. Im Rahmen des so genannten Täter-Opfer-Ausgleichs hat der Angeklagte bereits knapp 9 000 Euro gezahlt. In seinem letzten Wort betonte Münster noch einmal, wie "entsetzlich leid" ihm das alles tue. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.

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