Kommentar Unsinnige Argumente

Bonn · Pommes essen und Eis schlecken sind in den Bussen und Bahnen der Stadtwerke verboten. Die Logos sind eindeutig. Der Genuss von alkoholischen Getränken ist dagegen erlaubt. Wieso eigentlich?

Die Stadtverwaltung erklärte im Planungsausschuss, das Problem mit alkoholisierten Fahrgästen sei "nicht relevant". Die wirklich Betrunkenen hätten ihr Bierchen ja wohl schon vor Antritt ihrer Fahrt intus. Da macht der Absacker während einer gemütlichen Bahnfahrt also nichts mehr aus?

Wer regelmäßig mit Bus und Bahn unterwegs ist, weiß, dass Alkohol trinkende Mitfahrer an der Tagesordnung sind. Klar, es kommt dabei nicht immer zu Entgleisungen. Dennoch: Warum muss man das als Fahrgast eigentlich erdulden? Offensichtlich ist öffentlicher Alkoholgenuss heute kein gesellschaftliches Tabu mehr. Es sind nämlich nicht nur jugendliche Gruppen, die man öfters mit der "Pulle" in der Hand sieht, immer mehr Erwachsene trinken ihr erstes Feierabendbierchen ungeniert auf dem Heimweg.

Muss das sein? Davon abgesehen, dass immer wieder mal ein Malheur passiert, eine Flasche umkippt oder gar zerbricht und der ganze klebrige Boden nach Bier oder Wein stinkt. Die Verwaltung argumentiert, man könne ein Verbot nicht durchsetzen, weil sie es ja kontrollieren müssten. Wie bitte? Ausschussvorsitzender Rolf Beu antwortete auf diesen Unsinn zu Recht, dann bräuchte man überhaupt keine Verbote mehr auszusprechen.

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