T-Mobile baut in Beuel Parkhaus für zusätzliche 567 Stellplätze

Entlang der Bahngleise sollen auch zwei weitere Servicegebäude entstehen - Stadt besteht auf schallabsorbierenden Materialien - Andere Abweichungen sind "städtebaulich vertretbar"

T-Mobile baut in Beuel Parkhaus für zusätzliche 567 Stellplätze
Foto: Malsch

Ramersdorf. Die T-Mobile will ein weiteres Parkhaus und zwei Servicebauten auf ihrem Areal am Landgrabenweg entlang der Bahngleise bauen. Die Stadt will der Bauvoranfrage mit einer Auflage zustimmen. 513 zusätzliche Stellplätze würden in dem teilweise fünfstöckigen Gebäude entstehen.

Die beiden Servicebauten, die jeweils an den Kopfenden des Parkhausriegels gebaut werden sollen, bekommen eigene Tiefgaragen mit weiteren 54 Stellplätzen. Bisher verfügen die etwa 5 000 Mitarbeiter über 3 000 Parkplätze. Zusätzlich sollen 200 Fahrradstellplätze entstehen. Wie aus der Mitteilung der Verwaltung an die Beueler Bezirksvertretung hervorgeht, soll die Zufahrt zum Parkhaus gänzlich unterirdisch erfolgen.

Laut Bebauungsplan ist der freie Streifen entlang der Bahntrasse ausgewiesen als "überbaubare Flächen für Garagen". Allerdings sollten diese, wie ursprünglich einmal beabsichtigt, in einem Erdwall verschwinden. Das soll nun laut Bauanfrage nicht mehr geschehen. Die Verwaltung weist noch auf einige weitere Verstöße gegen das Planungsrecht hin: So werden auch die Baugrenzen nicht eingehalten.

Das Gebäude ragt an einer Stelle um 7,5 Meter über die Grenze hinaus. Auch die Gebäudehöhe liegt um etwas mehr als vier Meter über der festgesetzten Grenze. Doch dies alles, so die Verwaltung, sei "aus städtebaulicher Sicht durchaus vertretbar".

Aber: "Von besonderer Bedeutung sind allerdings die Schallreflektionen in Richtung der nördlich und nordöstlich angrenzenden Wohnbebauung. Hier hat der Bauherr einen Nachweis zu führen, dass diese durch eine geeignete Bauweise und Materialwahl ausgeschlossen werden."

Letztlich darf der Bahnlärm nicht auf die Wohnsiedlung am Sonnenhang reflektiert werden. Der Bauherr habe zugesichert, Vorschläge für die Begrünung der Baukörper und die Außenanlagen vorzulegen. Zudem hat der Antragsteller auch zu belegen, dass die Zufahrt den Verkehr aufnehmen kann. Diese Leistungsfähigkeit muss mit einem Gutachten belegt werden, heißt es.

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