Südstadtmord: DNA belastet Angeklagte

Hat die Frau auf der Anklagebank am 1. Februar in der Kurfürstenstraße ihre vermögende Bekannte nicht nur tot gefunden, wie sie behauptet, sondern die 56-jähriger Esther D. zuvor auch getötet, wie ihr die Anklage vorwirft?

Bonn. Hat die Frau auf der Anklagebank am 1. Februar in der Kurfürstenstraße ihre vermögende Bekannte nicht nur tot gefunden, wie sie behauptet, sondern die 56-jähriger Esther D. zuvor auch getötet, wie ihr die Anklage vorwirft?

Seit einem Monat geht das Schwurgericht einen mühsamen Weg der Wahrheitsfindung, denn die 57-jährige Angeklagte, die bei ihrer Festnahme die Tat bestritt, schweigt im Prozess. Und so versucht das Gericht, sich mittels vieler Indizien ein Bild von dem zu machen, was am Tattag in dem Gründerzeithaus in der Südstadt geschehen ist.

Manche Zeugenaussagen scheinen die Angeklagte zu entlasten, andere eher zu belasten. Wie am Verhandlungstag am Montag, an dem wieder eine Reihe von Zeugen Licht in den Fall bringen sollten. Und an dessen Ende eine DNA-Spur zur Sprache kam, die die Angeklagte erneut stark zu belasten scheint.

Die sieht an diesem Tag erheblich wohler und munterer aus als zu Beginn des Prozesses, wo sie aufgrund starker Medikamente zeitweise so apathisch und schläfrig wirkte, dass Kammervorsitzender Josef Janßen sie laut ansprechen musste. So wirkte sie auch auf die Polizisten, die sie Anfang Februar nach ihrer Verhaftung vernahmen, wie ein Beamter als Zeuge schilderte: Nach jeder Frage habe die Beschuldigte lange geschwiegen.

Doch er habe nicht den Eindruck gehabt, dass es ihr schlecht gehe, sondern dass sie sich den Fragen nicht stellen wolle. Zumal sie in zuvor abgehörten Telefonaten ausgesprochen lebhaft gewesen sei, so der Polizist. Der Verteidiger widerspricht nach dieser Aussage der Verwertung der polizeilichen Vernehmung seiner Mandantin, deren Zustand nicht ärztlich abgeklärt worden sei.

Doch wie in jedem Indizienprozess kommt den Spuren die meiste Bedeutung zu - und damit den Fachleuten, die sie untersuchen. Somit auch dem Polizisten, der die Spuren am Tatort und auf der Leiche gesichert hatte. Wie er nun im Zeugenstand schildert, fand er am Fuß der Treppe so viel Blut des Opfers, dass davon auszugehen sei, dass sie dort in den Hals gestochen worden sei.

Von dort gebe es Schleifspuren zu der Stelle im Esszimmer, wo Esther D.'s Leiche später gefunden wurde. Auf den Fußgelenken des Opfers fand er DNA, die das Landeskriminalamt der Angeklagten zugeordnet haben soll. Außerdem sicherte der Polizist Blut an weißen Schlappen der Angeklagten, das so dort kaum hingekommen sein kann, wenn die Schuhe bei der Tat an der Stelle standen, wo sie der Angeklagten zufolge standen. Die Frau auf der Anklagebank äußert sich auch an diesem Tag nicht. Der Prozess wird nächste Woche fortgesetzt.

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