Stadt verliert Streit mit Mitarbeiterin

Die fünfte Kammer des Arbeitsgerichts Bonn hat der Klage einer städtischen Mitarbeiterin gegen ihre fristlose Kündigung stattgegeben. Die Bibliotheksmitarbeiterin war entlassen worden, weil sie Geld unterschlagen haben soll.

Bonn. Die fünfte Kammer des Arbeitsgerichts Bonn hat der Klage einer städtischen Mitarbeiterin gegen ihre fristlose Kündigung stattgegeben. Die Bibliotheksmitarbeiterin war entlassen worden, weil sie Geld unterschlagen haben soll.

Wie der General-Anzeiger berichtete, hatte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) im Zuge von Überprüfungen der städtischen Bibliotheken herausgefunden, dass in einer Filiale Beträge in fünfstelliger Höhe verschwunden waren. Rund 15 000 Euro sollen im Laufe mehrerer Jahre veruntreut worden sein.

Bei den Untersuchungen glaubten RPA-Mitarbeiter in der Klägerin die Schuldige gefunden zu haben. Die Frau, seit vielen Jahren in der Stadtbücherei beschäftigt, erhielt nicht nur die Kündigung, sondern auch noch eine Strafanzeige.

In der Güteverhandlung vor einigen Monaten bestritt sie die Vorwürfe vehement. Weil keine Einigung erzielt werden konnte, setzte die Kammer einen neuen Verhandlungstermin an. Wenige Monate zuvor hatte das RPA bei einer Überprüfung der Kassenbestände in einer anderen Büchereifiliale ebenfalls hohe Fehlbeträge entdeckt: Dort fehlten 20 000 bis 30 000 Euro. Bekannt wurde die Sache, weil per E-Mail bei der Stadt eine Anzeige eingegangen war.

In dem damaligen Fall wurde ein Mitarbeiter verdächtigt, mit dem sich die Stadt schließlich über eine Auflösung des Arbeitsvertrags einigte. Im aktuellen Fall mangelte es indes offensichtlich an eindeutigen Beweisen dafür, dass ausschließlich die Klägerin das Geld hätte abzweigen können.

Die Vertreterin der Stadt Bonn erklärte gegenüber dem GA, dass man nach wie vor von ihrer Schuld überzeugt sei und deshalb in Berufung gehe wolle. Bis eine Entscheidung in zweiter Instanz gefällt ist, bleibt die Klägerin von der Arbeit in der Bibliothek freigestellt.

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