Bestattungskosten und Fristen werden geändert Stadt senkt Gebühren für Gräber

BONN · Beerdigen in Bonn wird preiswerter. Das sieht die neue Gebührenordnung vor, die der Stadtrat beschlossen hat. Zudem gibt es eine Reihe von Änderungen in der Friedhofssatzung, die "die Regelungen für die Bonner Friedhöfe noch kundenfreundlicher gestalten und für Neuerungen öffnen" soll, so die Stadtverwaltung.

So kann nunmehr die früher oft problematische Frist, in der beigesetzt werden muss, von acht auf zehn Tage verlängert werden. Bei Urnenbeisetzungen beträgt diese Frist sechs Wochen nach Einäscherungen.

Immer öfter wurde in der Vergangenheit der Stadt zufolge der Wunsch geäußert, terminlich unabhängig von der Beisetzung eine Trauerfeier durchzuführen, um einem breiteren Kreis die Möglichkeit zu geben, von dem oder der Verstorbenen Abschied zu nehmen. Die Stadt bietet jetzt an, Trauerfeiern ohne anschließende Beisetzung während der Öffnungszeiten des Friedhofs an allen Tagen zu vereinbaren.

Stadt räumt alte Grabsteine nicht mehr ab

Wieder rückgängig gemacht wurde die 2010 eingeführte Regelung, wonach die Stadt nach Ablauf der Ruhezeiten grundsätzlich alle Grabsteine abräumt. Wie vorher obliegt diese Pflicht bei Wahlgräbern künftig wieder den Nutzungsberechtigten. Bei Reihengräbern gilt dies nur für neu erworbene Grabstellen.

Die jetzt beschlossene neue Gebührenordnung setzt die positive Tendenz aus dem Jahr 2013 fort: Bei den wichtigsten Bestattungsarten werden sowohl die Gräber als auch die Beisetzungen günstiger. Nur die Urnenbeisetzungen auf dem Friedhain und auf dem anonymen Urnengrabfeld werden teurer. Diese Anpassung war nach Angaben der Stadt notwendig, um die bestehenden Gebührenunterschiede im Vergleich zu einem pflegefreien Urnenreihengrab auszugleichen, da die durch die Stadt erbrachte Pflegeleistung für alle drei Grabarten gleich ist.

Die Bestattungskosten, das heißt die Kosten des Graberwerbs für 15 Jahre zuzüglich der Beerdigungskosten, für die nachfrageintensivsten Bestattungsarten sehen künftig so aus:

  • Sargwahlgrab: 2158,96 Euro
  • Sargreihengrab: 1933,05 Euro
  • Urnenwahlgrab: 1233,51 Euro
  • Urnenreihengrab: 1132,56 Euro
  • Urne anonym: 1552,80 Euro
  • Urne Friedhain: 1552,80 Euro
  • Urne pflegefreies Urnenreihengrab: 1552,80 Euro
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