Stadt: Frist für Bürgerbegehren ist verstrichen

Gutachten stützt Position der Befürworter eines Verkaufs von Godesberger Rathaus und Redoute - Bürgerinitiative spricht dagegen von "juristischen Tricks" der Verwaltung

Stadt: Frist für Bürgerbegehren ist verstrichen
Foto: Ronald Friese

Bad Godesberg. Sind die über 7 000 Unterschriften, die die Mitglieder der Bürgerinitiative "Rettet das Rathaus und die Redoute" bislang allein in Bad Godesberg gesammelt haben, für die Katz?

Wenn die jüngst fertiggestellte Expertise des von der Stadt beauftragten Gutachters Bestand haben sollte, könnten die Namenslisten, auf denen die Unterzeichner ihre Ablehnung der Verkaufspläne für das Godesberger Rathaus und die Redoute zum Ausdruck bringen, tatsächlich zur Makulatur werden.

Nach Auffassung des Gutachters handelt es sich bei dem Vorgehen der Bürgerinitiative nämlich um ein sogenanntes "kassatorisches Bürgerbegehren", das darauf abzielt, den Ratsbeschluss vom 17. April dieses Jahres zur europaweiten Ausschreibung der Neubebauung an der Kurfürstenallee mit einem Hotel zu "kassieren".

Für die Einreichung eines solchen Begehrens sehe die Gemeindeordnung jedoch eine Frist von maximal drei Monaten vor. Diese sei inzwischen unverrichteter Dinge verstrichen. Schon aus diesem Grund sei das Bürgerbegehren gegen die Vermarktung der historischen Gebäude an der Kurfürstenallee unzulässig. Unabhängig davon sprächen aber auch inhaltliche Gründe für die Unzulässigkeit.

Wie mehrfach berichtet, beabsichtigt die Stadt, das sanierungsbedürftige Gebäudeensemble auf einer knapp 15 000 Quadratmeter großen Fläche mit Hilfe privater Investoren aufzuwerten - unter strenger Beachtung des Denkmalschutzes. Dabei soll etwa die Gastronomie in Redoute und Redüttchen erhalten sowie der Redoutenpark unangetastet bleiben.

Das Rathaus soll sein äußeres Erscheinungsbild ebenfalls behalten, während die innere Struktur des Verwaltungsgebäudes soweit verändert werden darf, dass eine anspruchsvolle Hotelnutzung möglich ist. Durch den Verkauf verspricht sich die Stadt einen Erlös von mindestens 8,65 Millionen Euro. Die Gegner der Verkaufspläne halten dagegen sowohl die städtebaulichen als auch die wirtschaftlichen Erwartungen der Stadt für überzogen bis unrealistisch.

Die Verwaltung, die den von CDU, SPD und FDP getragenen Ratsbeschluss vom April mit Blick auf das Bürgerbegehren bisher nicht umgesetzt hat, will die Ausschreibung zum Verkauf der städtischen Immobilien nun umgehend in die Wege leiten. Zuvor soll das Thema noch in der Bad Godesberger Bezirksvertretung (20. August, 17 Uhr, Stadthalle) und im Hauptausschuss beraten werden. Die Bürgerinitiative wurde am Dienstag durch Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann persönlich über den Stand der Dinge und das weitere Verfahren informiert.

Karin Robinet, Sprecherin der Bürgerinitiative und der Bezirksfraktion der Grünen, die die Pläne der Stadt ebenso ablehnen wie der Bürger Bund Bonn, wollte sich am Dienstag nicht im Detail zum weiteren Vorgehen der Initiative äußern, weil ihr das Gutachten noch nicht vorliege. Sie kündigte aber für Mittwoch eine Pressekonferenz an. Vorab sagte sie dem GA auf Anfrage, ihrer Überzeugung nach sei die Position der Stadt juristisch äußerst umstritten und bedeute noch keineswegs eine Unzulässigkeitsentscheidung für das Bürgerbegehren.

Die Stadt wolle "verbriefte Rechte der Bürger mit juristischen Tricks aushebeln. Das werden wir so nicht akzeptieren", so Robinet. Vielmehr werde die die Bürgerinitiative "unverdrossen weiter Unterschriften sammeln" - ab September auch in den anderen Stadtbezirken.

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