Prozess um Tod eines Bonner Polizisten Zweifel am Abstand zwischen Schütze und Opfer

Bonn · Die Beweisaufnahme im Landgerichtsprozess um den Tod eines Polizisten im Bonner Polizeipräsidium dauert an. Im Fokus des Interesses der Kammer standen der Schusswinkel und die Entfernung des Schützen zum Opfer.

Am Bonner Landgericht ist am Montag die Beweisaufnahme im Fall des getöteten Polizisten Julian Rolf mit der Vernehmung weiterer Zeugen und des Sachverständigen Burkhard Madea fortgesetzt worden. Im Fokus des Interesses der Kammer standen dabei der Schusswinkel und die Entfernung des Schützen zum Opfer.

Am 26. November vergangenen Jahres war Julian Rolf nach einem Schießtraining im Bonner Polizeipräsidium auf tragische Weise angeschossen worden und wenige Tage danach gestorben. Ein Kollege des 23-Jährigen muss sich wegen fahrlässiger Tötung vor der 4. großen Strafklammer verantworten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann in der Annahme, eine nicht scharfe Trainingswaffe – eine sogenannte Rotwaffe – in den Händen zu halten, spaßeshalber auf seinen Kollegen gezielt und abgedrückt habe. Der Angeklagte gab hingegen an, dass sich der Schuss versehentlich bei der Überprüfung seiner Waffe gelöst habe. Er habe ein Geräusch gehört und sich erschreckt.

Nach der Anhörung von vier weiteren Zeugen und des Sachverständigen brachte Kammervorsitzender Klaus Reinhoff ein drittes Szenario ins Spiel: „Ich sage gern, was ich denke“, leitete er die Schilderung eines aus seiner Sicht denkbaren Tathergangs ein: Ob es nicht so gewesen sein könne, dass der Schütze sich durch das plötzliche Geräusch erschreckt und die Waffe in der Annahme, es handele sich um eine unscharfe Rotwaffe hochgerissen und abgedrückt habe.

Nein, sagte der Ex-Polizist, der inzwischen seinen Dienst quittiert hat, und sich zuvor mit seinem Anwalt besprechen konnte. Das sei nicht seine Geschichte „Ich hab’s schon mal gesagt: Ich habe nicht willentlich auf ihn geschossen“, sagte der Angeklagte.

Entfernung zwischen Opfer und Schütze

Zuvor war der Sachverständige Madea auf die Plausibilität der verschiedenen in Frage kommenden Entfernungen zwischen Opfer und Schütze eingegangen. Er gelangte zu dem Schluss, dass die von der Verteidigung angenommene Entfernung von rund sechseinhalb Metern zwischen Schütze und Getötetem nicht mit der Höhe, in der er die Waffe gehalten haben will, übereinstimmen könne. Außerdem lasse ein Gutachten des Landeskriminalamts (LKA) zumindest Fragen offen.

Die an der Jacke des Getöteten gefundenen Schmauchspuren deuteten auf einen relativen Nahschuss hin. In dem Gutachten heiße es aber, diese Frage ließe sich nicht klären. Er hingegen hege die Hoffnung, dass man „noch etwas rauskitzeln können müsste“. Der Kammervorsitzende beschloss, für den Folgetermin einen Experten des LKA einzuladen.

Begonnen hatte der Tag mit der Vernehmung von vier Zeugen: den beiden Ausbildern, die die Übung am Tag leiteten, und einem Kollegen und einer Kollegin, die den verzweifelten Schützen in den Stunden nach der Tat betreuten. Er entwickele in Stresssituationen einen Tunnelblick, hatte eine Ausbilderin auf die Frage des Gerichts nach ihrer persönlichen Einschätzung des Angeklagten geantwortet. Er sei engagiert gewesen, habe aber mitunter zwei Schritte zu viel gemacht.

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