Bonner Landgericht Zwei Frauen streiten in Bonn um Hund Edgar

Bonn · Wem gehört Hund Edgar? Da der geliebte Mischlingshund nicht selber beantworten kann, wem er gehört, zogen zwei Frauen vor das Bonner Landgericht.

Wem gehört Hund Edgar? Da der geliebte Mischlingshund die Frage nicht selber beantworten kann, zogen zwei Frauen vor das Bonner Landgericht. Jede ist überzeugt, den höheren Anspruch zu haben auf den in die Jahre gekommene Mix aus Golden Retriever und Schäferhund. Schließlich verklagte eine 25-Jährige, die den Hund 2005 gekauft hatte, auf die Herausgabe von Edgar. Der lebte seit acht Jahren im Haushalt ihres Vaters und dessen Lebensgefährtin. Die Klägerin selbst hatte das Tier dort 2009 zur Pflege gegeben, weil sie damals während ihrer Ausbildung sehr beengt gewohnt hatte.

2016 war der Vater gestorben, und nachdem die 25-Jährige wieder in eine größere Wohnung gezogen war, wollte sie Edgar zurückholen – und stieß auf unerwarteten Widerstand. Die Lebensgefährtin wollte ihn behalten: „Edgar, das ist doch unser Kind“, beteuerte sie, fast in Tränen. Der Hund habe in den letzten Jahren ausschließlich in ihrem Haushalt gelebt und sei von ihr und dem Verstorbenen durchgehend versorgt worden.

Dazu seien wegen einer Getreideunverträglichkeit hohe Arzt- und Futterkosten angefallen. Es sei zwar richtig, dass die Tochter hin und wieder zu Besuch gekommen sei, auch um mit dem Hund spazieren zu gehen. Aber für die Lebensgefährtin stand außer Frage, dass Edgar nur bei ihr glücklich sein könne.

Der Mischling zieht um

Da der „streitgegenständliche“ Hund auch dazu nicht gefragt werden konnte, blieb den Richtern der 1. Zivilkammer nur das Bürgerliche Gesetzbuch. Und dort steht eindeutig geschrieben, dass ein Tier – auch wenn es keine Sache ist – eigentumsrechtlich wie eine Sache behandelt wird. Demnach, so der Kammervorsitzende Stefan Bellin, gehört der Hund fraglos der Tochter, da sie ihn ursprünglich erworben hatte. „Einen Willen, dass sie das Eigentum irgendwann aufgeben wollte, können wir nicht erkennen.“

Aber die Kammer hatte durchaus Verständnis für beiden Frauen, die in dem aufgewühlten Streit erkennbar nah am Wasser gebaut hatten, und schlug einen Vergleich vor: Edgar zieht um, muss also herausgegeben werden, aber die Tochter zahlt der Lebensgefährtin dafür 700 Euro. Nicht nur um die sehr hohen Arztkosten der vergangenen Jahre auszugleichen, sondern auch als eine Art „Trostpflaster“. Beide Frauen akzeptierten am Ende auf den Vorschlag – schweren Herzens.

AZ:Landgericht Bonn 1 O 370/17

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Stadtweiter Frühjahrsputz
Am Aktionstag "Picobello" haben 1980 Bonner eine Mission: Der Müll muss weg Stadtweiter Frühjahrsputz