Dauerparker an der Fahrenheitstraße Wohnmobile vor Kita dürfen bleiben

Brüser Berg · Das wird wohl nichts mehr mit dem Versuch, die dauerparkenden Wohnmobile vor der katholischen Kindertagesstätte an der Fahrenheitstraße wegzubekommen. Das Einführen einer Kurzparkzone an dieser Stelle hat die Stadtverwaltung jedenfalls jetzt abgelehnt.

 Die Wohnmobile an der Fahrenheitstraße nehmen die Sicht beim Überqueren der Straße. Doch die Stadt urteilt, die Fahrzeuge dürfen dort weiter stehen bleiben.

Die Wohnmobile an der Fahrenheitstraße nehmen die Sicht beim Überqueren der Straße. Doch die Stadt urteilt, die Fahrzeuge dürfen dort weiter stehen bleiben.

Foto: Roland Kohls

Ein Bürgerantrag der Elternvertreter hatte sich dafür stark gemacht, weil immer wieder die Wohnmobile vor der Kita als Dauerparker auf den öffentlichen Parkplätzen stehen und Kindern, Eltern und Mitarbeitern die freie Sicht verstellen. Nachdem Appelle an die Eigentümer, ihre Fahrzeuge woanders zu parken, nicht fruchteten, schlugen die Eltern eine Parkscheibenpflicht vor, damit die Wohnmobile woanders geparkt und die Kinder beim Überqueren der Straße nicht gefährdet werden.

Doch nach einem Ortstermin und Gesprächen mit der Kita-Leitung sowie einem Elternvertreter winkt die Stadtverwaltung ab. Zum einen sei bei dem Treffen klar geworden, dass es bei der Ausfahrt vom Gelände vor allem um eine ausreichende Sicht auf die Fahrbahn gehe. „Das ist jedoch kein Grund, dort Kurzzeitparkplätze einzurichten“, urteilt die Stadtverwaltung im Hinblick auf die Vorschriften.

Hinzu kommt: Solche Plätze werden in der Regel vor Geschäften, Banken oder Arztpraxen eingeführt, bisher aber nicht vor Kindergärten oder Schulen, um Eltern eine Haltemöglichkeit zum Bringen oder Abholen der Kinder anzubieten. Auch in anderen Städten werde so verfahren.

Ein Sichtdreieck freizuhalten, wie es an Straßenkreuzungen vorgesehen ist, bestehe an Einfahrten übrigens nicht. Notfalls müsse man auf einen Einweiser zurückgreifen, auch wenn der Verwaltung bewusst sei, dass eine solche Verpflichtung in der Praxis kaum durchzuführen sei, heißt es.

Und schließlich habe sich beim Ortstermin und auch bei späteren Besuchen herausgestellt, dass zu allen Zeiten immer mehrere Parkplätze sowohl auf dem Gelände als auch im öffentlichen Raum frei waren.

„Die Problematik mit abgestellten Wohnmobilen tritt in vielen Wohngebieten in der Stadt auf“, so die Verwaltung. „Der Gesetzgeber hat für diese Fahrzeugarten jedoch keine besonderen Beschränkungen bezüglich des Parkens in der Straßenverkehrsordnung festgelegt.“ Insofern seien Einschränkungen des Parkens zu Lasten vor Wohnmobilen grundsätzlich nicht möglich. Mit dieser Stellungnahme hat sich der Bürgerantrag der Eltern erledigt, befanden die Politiker in der Bezirksvertretung.

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