Illegale Jagd Wilderer tötet Reh auf dem Venusberg in Bonn

BONN · Ein Unbekannter hat auf dem Venusberg in Bonn ein junges Reh getötet. Spaziergänger fanden das Tier an der Zufahrt zur Waldau. Der Revierpächter hat nun Anzeige erstattet.

 Vermutlich geschah die illegale Jagd in der Nacht zum 20. Juni. Das junge Reh lag an der Zufahrt zur Waldau.

Vermutlich geschah die illegale Jagd in der Nacht zum 20. Juni. Das junge Reh lag an der Zufahrt zur Waldau.

Foto: Joaquin Creus-Martinez

Im Revier von Reiner Wolter auf dem Venusberg ist offenbar ein Wilderer unterwegs gewesen. Der Jagdpächter, Büchsenmachermeister aus Dransdorf, erklärte gegenüber dem GA, dass ein Spaziergänger das weibliche Reh am Haager Weg an der Zufahrt zur Waldau bereits an Fronleichnam aufgefunden und den städtischen Ordnungsdienst informiert habe. Markus Schmitz aus dem Bonner Presseamt bestätigte den Fall auf Anfrage.

"Wahrscheinlich wurde er überrascht und hat es abgelegt"

Nach Angaben Wolters sei das Reh sauber geschossen, aufgebrochen und weidmännisch ausgenommen worden. Und das während der Schonzeit. Der Dransdorfer, der seit rund zehn Jahren etwa 330 Hektar Wald- und Wiesenfläche gemeinsam mit anderen bejagt, hat für den Vorfall keine andere Erklärung als Wilderei. Entsprechend hat er Anzeige bei der Polizei erstattet: „Ein angeschossenes Reh hätte zwar in mein Revier flüchten können, aber sicher nicht so.“ So wie das Tier gelegen habe, geht Wolter davon aus, dass der Wilderer es geschultert habe. „Wahrscheinlich wurde er überrascht und hat es einfach abgelegt.“

Vermutlich geschah die illegale Jagd in der Nacht zum Feiertag, also zum 20. Juni, so Wolter. Einer seiner Mitjäger im Revier sei zwar in der Nähe gewesen, habe allerdings keinen Schuss gehört. Nun hofft der Büchsenmacher auf Hinweise aus der Bevölkerung. Der Fundort des jungen Rehs lag vor dem ersten Abzweig zur Zufahrt an den Pollern nahe der Wohnbebauung.

Polizei hat keine Anhaltspunkte

Die Polizei hat Wolters Anzeige aufgenommen, allerdings bislang laut Behördensprecher Frank Piontek keine Anhaltspunkte, wer der Täter oder die Täterin gewesen sein könnte. In diesem Jahr ist es der zweite Fall, in dem die auch für das Linksrheinische und die Siebengebirgsstädte Bad Honnef und Königswinter zuständige Sicherheitsbehörde in Sachen Wilderei zu ermitteln hat.

Der Vorsitzende der Bonner Jägerschaft, Lutz Schorn, ist verblüfft, dass „mitten in der Stadt“ ein Wilderer unterwegs war. „Das ist schon eine besondere Qualität, die ich nicht für möglich gehalten hätte.“ Illegale Jagden fänden – wenn überhaupt – eher in den dünn besiedelten Kommunen des Umlands statt. Hin und wieder sei es in der Vergangenheit vorgekommen, dass Unkenntnis zu Wilderei geführt habe, beispielsweise wenn Einwanderer der Auffassung gewesen seien, sie dürften ohne Jagdschein und Revier jagen, weil es in ihrer Heimat so erlaubt ist.

Schorn, dessen Jagdrevier in Lengsdorf liegt, erklärte, dass in Deutschland das Reviersystem gelte. Es gebe wenige Eigenjagdbezirke, die lediglich ein Jäger pachtet. Häufiger seien allerdings die gemeinschaftlichen Jagdbezirke anzutreffen, bei denen Jäger über eine Jagdgenossenschaft Flächen mehrerer Eigentümer pachteten.

Laut Stadt ist die Jagd auf allen Flächen außerhalb befriedeter Bezirke, zu denen beispielsweise Wohngebiete, Parks, Sportanlagen und Friedhöfe zählen, „nach den Vorschriften insbesondere des Bundes- und Landesjagdgesetzes erlaubt“. Wilderei verstößt gegen den Paragrafen 292 des Strafgesetzbuches. Wer fremdes Jagdrecht verletzt, also beispielsweise dem Wild nachstellt, es fängt oder erlegt, kann bei einer Verurteilung je nach Fall mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

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