Bei schweren Straftätern Wie das Bonner Landgericht Opfern von Verbrechen Beistand bietet

Bonn · Das Bonner Landgericht bietet neue psychosoziale Begleitung in Prozessen gegen besonders schwere Straftäter. Ursula Wiesmann hat sich als einer der ersten dazu ausbilden lassen.

 Die Justizangestellte Ursula Wiesmann ist auch als psychosoziale Prozessbegleiterin tätig.

Die Justizangestellte Ursula Wiesmann ist auch als psychosoziale Prozessbegleiterin tätig.

Foto: Martin Wein

„Ich habe oft genug die Opfer schwerer Straftaten alleine und verängstigt vor dem Gerichtssaal sitzen sehen“, sagt Ursula Wiesmann. Die Mitarbeiterin im Ambulanten sozialen Dienst der Justiz (ASD), der früheren Gerichtshilfe, weiß deshalb genau, warum sie sich zur psychosozialen Prozessbegleiterin hat ausbilden lassen. Da sie beruflich ansonsten viel mit Tätern von Verbrechen zu tun hat, freut sich Wiesmann, in dieser Funktion auch die andere Partei eines Strafverfahrens kennenzulernen.

Seit Anfang 2017 hat der Gesetzgeber Opfern schwerer Straftaten bundesweit einen Anspruch auf eine psychosoziale Begleitung vor, während und nach ihrer Zeugenaussage im Strafverfahren eingeräumt. „Das ergänzt den juristischen Beistand durch einen Rechtsanwalt“, erklärt Wiesmann. Mit dem Fall selbst beschäftigen sich die Begleiter schon deshalb nicht, weil sie sonst möglicherweise selbst zu Zeugen werden könnten – ohne ein Recht auf Zeugnisverweigerung.

Im Landgerichtsbezirk Bonn haben erst wenige Opfer das neue Betreuungsformat in Anspruch genommen. Wiesmann selbst hat erst eine Begleitung übernommen. Um die Möglichkeit präsenter zu machen, stellten sich die 13 Prozessbegleiter jetzt vor Polizisten, Staats- und Rechtsanwälten sowie Amtsrichtern aus dem Gerichtsbezirk vor.

Die Aufgabe ist an hohe Hürden geknüpft. „Wer die Zusatzausbildung absolvieren will, muss ein Studium oder eine Berufsausbildung im pädagogischen, sozialen oder psychologischen Bereich und zwei Jahre Berufspraxis nachweisen“, erklärt Wiesmann. Unter den Betreuern sind neben Mitarbeitern des ASD auch Vertreter von Opferberatungsstellen und Einzelpersonen.

Nicht jede Begleitung ist kostenlos

Theoretisch kann jedes Opfer einer schweren Straftat das Angebot nutzen. Kostenlos ist es aber nur in engen Grenzen. Vor allem minderjährigen Opfern schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte oder Erwachsenen, die ihre Interessen nicht selbst ausreichend vertreten können, wird ein Betreuer beigestellt. Wie Staatsanwältin Claudia Heitmann berichtet, muss das Opfer oder dessen gesetzlicher Vertreter allerdings selbst den Antrag darauf stellen. Dazu gehöre in vielen Fällen eine ausführliche Begründung des Sachverhalts und der besonderen Betroffenheit oder Schutzwürdigkeit. Laien ohne juristischen Sachverstand dürften zu einem solchen Antrag kaum in der Lage sein.

Gerade Opfern von schweren Gewalt- oder Sexualdelikten drohe als Zeugen im Strafprozess eine neuerliche Verletzung, erklärt Betreuerin Wiesmann. Sie und ihre Kollegen erklären den Klienten deshalb vorher, wie das Verfahren abläuft. Viele hätten auch Angst, dem Täter auf dem Weg zum Gerichtssaal zu begegnen. Ein eigenes Wartezimmer für Zeugen und die persönliche Begleitung in den Verhandlungssaal helfen da weiter, manchmal auch Entspannungstechniken. Besonders wichtig sei es, die Zeugen nach ihrem Auftritt nicht allein zu lassen.

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