Schüsse in der Innenstadt Welche Schusswaffen sind in Deutschland erlaubt?

Bonn · Die Waffengesetze in Deutschland sind streng und klar definiert. Selbst das Mitführen einer Spielzeugpistole kann rechtliche Konsequenzen haben. Nach den Schüssen in der Bonner Innestadt klärt der GA auf, was erlaubt ist und was nicht.

Wie genau wird der Begriff einer Waffe eigentlich definiert? Gibt es spezielle Gesetze für Schreckschusswaffen und wie gefährlich sind sie eigentlich? Die Vorfälle in der Bonner Innenstadt am Samstagabend werfen einige Fragen auf.

Nach der Legaldefinition des Gesetzes sind Waffen Gegenstände, die in ihrem Wesen dazu konstruiert sind, als Angriffsmittel oder Verteidigungsmittel gegen Menschen oder andere Lebewesen eingesetzt zu werden.

Dabei haben sie zum Ziel, den Gegenüber körperlich handlungsunfähig zu machen oder in seiner Handlungsfähigkeit einzuschränken. Genannt werden dabei "Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände" sowie Hieb- und Stoßwaffen.

Weiter können auch Gegenstände als Waffe verwendet und definiert werden, die ursprünglich einem anderen Zweck dienen. Wird beispielsweise das Messer eigentlich als Küchengerät verstanden, kann dieses jedoch im Kampf auch zu einer Waffe werden. Davon ausgenommen sind beispielsweise Fallmesser und Butterflymesser, diese sind laut deutschem Waffenrecht verboten.

Die Schusswaffe ist ein Überbegriff für alle Geräte, die etwas verschießen - zu aggressiven und defensiven Zwecken, oder auch zur Signalgebung, zum Sport und zu wissenschaftlichen Zwecken. Unterschieden wird in Feuerwaffen und mechanische Schusswaffen wie Katapult und Bogen.

Wer darf Schreckschusswaffen mit sich führen?

Der kleine Waffenschein erteilt in Deutschland eine Erlaubnis, bestimmte Waffen in der Öffentlichkeit bei sich zu führen. Für den bloßen Erwerb und Besitz von Gas- oder Schreckschusswaffen braucht man allerdings keinen Schein.

Im kleinen Waffenschein inbegriffen sind sogenannte SRS-Waffen, also Schreckschuss,- Reizstoff- und Signalwaffen. Des Weiteren müssen diese Waffen von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt geprüft und abgenommen worden sein.

"Die Erlaubnis zum Schießen beinhaltet der kleine Waffenschein indes nicht. Hierfür bedarf es seitens der zuständigen Waffenbehörde einer gesonderten Genehmigung, wenn außerhalb von geeigneten Schießstätten oder im Rahmen der Notwehr beziehungsweise des Notstands geschossen werden soll", informiert Pressesprecher Frank Scheulen vom Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen.

Weiter sei das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, auch mit kleinem Waffenschein, bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch grundsätzlich verboten.

Wie gefährlich sind Schreckschusspistolen?

In einer Schreckschusspistole sind Patronen, die allerdings ohne Kugel abgefeuert werden. Obwohl kein Geschoss abgefeuert wird, können diese Waffen erheblichen Schaden anrichten.

Wenn sie beispielsweise jemandem direkt an den Kopf gehalten werden, können sie sogar tödlich sein. Denn die Luft, die beim Schuss durch den Lauf gepresst wird, tritt mit 3000 Stundenkilometern aus der Mündung und ist etwa 1500 Grad heiß.

Spielzeug oder Waffe?

Bei Softair-Geräten wird anhand der Schussenergie entschieden, ob die Softair als Waffe gilt oder nicht. Geräte mit einer Schussenergie unter 0,5 Joule werden als Spielzeuge eingestuft und fallen nicht unter das Waffengesetz. Wenn die Softair allerdings aussieht wie eine echte Waffe, fällt sie unter die Kategorie der Anscheinswaffen und ihr Führen ist in der Öffentlichkeit verboten.

Ein Beispiel: Die erworbene Softair hat lediglich 0,4 Joule, sieht aber einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich. Sie darf sie nicht ohne weiteres mitgeführt werden. Wer also mit einer Spielzeugpistole eine Bank überfällt, wird genauso bestraft, als wäre es eine echte Waffe gewesen.

Liegt der Wert zwischen 0,5 und 0,75 Joule sind die Waffen erst ab dem 18. Lebensjahr frei erhältlich und dürfen ohne Waffenschein nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Softair-Typen mit einer Geschossenergie über 7,5 Joule sind hingegen erlaubnispflichtige Waffen.

Anzahl der Waffenscheine in Deutschland

Im Nationalen Waffenregister wurden bis zum 31. Oktober 547.992 kleine Waffenscheine registriert, im Jahr 2016 waren es insgesamt 469.471. Die Zahl der Besitzer des großen Waffenscheins ist im Vergleich zum Vorjahr hingegen gesunken. Bis Ende Oktober wurden bis 10.905 Waffenscheine gemeldet, im Jahr 2016 waren es 11.916. Dies teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf GA-Nachfrage mit.

Informationen zum Waffenrecht erteilt auch die Bonner Polizei unter 0228/15-0 oder ZA12.Bonn@polizei.nrw.de.

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