Fußgängerzone in Bonn Welche Fahrten einer Ausnahmegenehmigung bedürfen

BONN · Da staunte das Handwerkerteam neulich nicht schlecht, als es in den vor einer Baustelle in der Bonner Fußgängerzone abgestellten Wagen einsteigen wollte. Hinter dem Scheibenwischer steckte ein Knöllchen.

"Wir haben doch nur kurz Material vorbeigebracht und einen Kaffee getrunken, das ist doch eine Sauerei", schimpfte einer der Arbeiter. Das Problem: Es war bereits nach 12 Uhr und die Handwerker hatten keine Ausnahmegenehmigung für das Parken in der Fußgängerzone.

Denn wer nach 12 Uhr durch die Fußgängerzone fährt oder dort parkt, benötige in jedem Fall eine Ausnahmegenehmigung, erklärt Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann. "Diese muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe liegen", sagt er außerdem. Nur wer von 6 bis 12 Uhr die Fußgängerzone wegen einer Anlieferung passieren müsse, benötige keine Sondergenehmigung. Wer allerdings in dem Zeitraum sein Fahrzeug nicht direkt wegfahre, sondern auch noch dort parke, der brauche dann ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung.

Sondergenehmigungen werden benötigt für:

  • Handwerker auf Antrag für Werkstattfahrzeuge, die aufgrund des vorzuhaltenden Materials/Werkzeugs nicht weiter entfernt parken können
  • Anlieger, die einen privaten Stellplatz in der Fußgängerzone nutzen
  • Apothekenlieferanten
  • Geldtransportfirmen
  • Sicherheitsdienste
  • Marktbeschicker zum Abbau des Standes
  • Taxifahrten mit Behinderten
  • Umzüge
  • Sondernutzungen zum Auf- und Abbau
  • Gelegentliche Einzelanlieferungen, die nicht vormittags durchgeführt werden können
  • Trauungen im alten Rathaus für ein Fahrzeug des Brautpaars.

Für die Ausnahmegenehmigungen werden je nach Dauer zwischen 20,40 Euro für einen Tag und 100 Euro für einen Monat fällig. Insgesamt gibt es Hoffmann zufolge im ganzen Stadtgebiet über 4000 Genehmigungen im Jahr. Es könne allerdings nicht differenziert werden, wie viele davon für die Bonner Fußgängerzone seien.

Wer ohne Genehmigung erwischt wird, zahlt für das Befahren beziehungsweise Parken in der Fußgängerzone 30 Euro. Bei zusätzlicher Behinderung oder längerer Standdauer als drei Stunden erhöht sich der Betrag auf 35 Euro.

Ausgenommen von der Sonderregelung sind die Hotels. Sie hatten während des Baus der Fußgängerzone ein Zufahrtsrecht vor dem Verwaltungsgericht erstritten. Daher steht an der Friedrichstraße/Ecke Belderberg unter dem Sperrschild ein Zusatzschild "Zufahrt Hotels frei" und vor der Bonngasse ein Wegweiser zu den Hotels.

Allerdings geht die Verwaltung davon aus, das nicht zuletzt wegen des jüngsten Streits um die Apothekenlieferungen in der Fußgängerzone und auch wegen der längeren Öffnungszeiten der Geschäfte die Regelung für die Sondergenehmigungen überholt werden muss.

Wie berichtet, war kürzlich der für die Medikamentenlieferung zuständigen Transportfirma die Verlängerung einer Ausnahmegenehmigung verweigert worden. Unter anderem mit dem Argument, dass Apotheken nicht zwangsläufig nachmittags beliefert werden müssten.

Der Streit ist inzwischen beigelegt, die Apotheken können wie gehabt auch nachmittags beliefert werden. "Die Verwaltung wartet jetzt die Diskussion in der nächsten Bezirksvertretung ab, in der das Thema auf der Tagesordnung steht", sagte Hoffmann. Wenn es eine Zustimmung dazu gibt, wird die Verwaltung den Auftrag abarbeiten und eine Vorlage erstellen", sagte Hoffmann.

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