Streit um Gewinne WCCB-Millionen fließen an der Stadt Bonn vorbei

Bonn · Zwischen der Stadt Bonn und der Bundesregierung schwelt offenbar ein Streit um die Verwendung von Gewinnen aus dem Betrieb des WCCB: Der Bund möchte, dass das Geld in eine Rücklage fließt, die Stadt würde es gern nutzen.

Es hat seine Tücken, ein UN-Standort zu sein. Die Stadt steckt mit ihrem World Conference Center Bonn (WCCB), das vor allem für Kongresse der Vereinten Nationen erbaut worden ist, in einer finanziellen Zwickmühle. Die Bundesregierung besteht offenbar darauf, dass Gewinne aus dem Konferenzbetrieb in die WCCB-Rücklage fließen.

Das Problem daran: Die städtische BonnCC GmbH schreibt als Betreiberin zwar schwarze Zahlen. Insgesamt macht die Kommune mit dem Kongressbetrieb aber ein dickes Minus von zuletzt 1,9 Millionen Euro – weil sie zum Beispiel die Zinsen für Baukredite, die Energiekosten und die Instandhaltung schultern muss. Das Defizit wird umso größer, wenn die BonnCC-Gewinne zwangsweise in die Rücklage fließen.

Rücklage existiert seit 2002

Die Rücklage mit Bundes und Landesgeld existiert seit 2002. Zu Beginn enthielt sie rund elf Millionen Euro, 2007 waren es etwa 49 Millionen, die laut Stadtverwaltung zum Stichtag 31. Dezember 2017 auf 69 Millionen Euro anwuchsen. Nur die Zinserträge darf Bonn für den WCCB-Betrieb verwenden. Knackpunkt ist Artikel 2 des Bellevue-Vertrags zwischen Bund, Land und Stadt: Demnach muss Bonn die „Einnahmen aus Veräußerung oder Verpachtung“ in die Rücklage einzahlen.

Das gilt für die Grundstücke, die der Bund der Stadt für den Neubau übertragen hat – aber auch für den früheren Plenarsaal, der noch dem Bund gehört. Als die Stadt das unfertige WCCB-Hotel (heute Marriott) an Investor Jörg Haas verkaufte, ging der Erlös von 17 Millionen Euro wegen Artikel 2 direkt in die Rücklage, während die Stadt selbst 19 Millionen für anteilige Anschaffungskosten abschreiben musste.

Wie drängend das Problem für Bonn ist, wird aus einem internen Papier der Stadtverwaltung ersichtlich, das dem GA vorliegt. Die Rücklagen-Regel, heißt es dort, habe auf das ursprüngliche Investoren-Modell abgezielt. Bekanntlich sollte der Südkoreaner Man-Ki Kim das WCCB bauen und betreiben. Ein gewagter Plan, der mit der Insolvenz seiner Firmen krachend scheiterte. „In der Gegenwart hat diese Regelung aus Sicht der Stadt keine Bedeutung mehr, was jedoch vom Bundesfinanzministerium – ohne inhaltliche Begründung – zurückgewiesen wird“, schreibt die Stadtverwaltung. Und weiter: „Eine Klarstellung dieser Regelung wäre für den weiteren Betrieb des WCCB von grundlegender Bedeutung.“

Bonn trägt Finanzierungsverantwortung

Offiziell erklärt das Presseamt dazu nur, die Stadt werde Gespräche mit den Partnern des Bellevue-Vertrags führen. Anfragen beim Bundesfinanzministerium landen beim Innenressort, das inzwischen für Bonn-Berlin-Angelegenheiten zuständig ist. Bonn trage die „Finanzierungsverantwortung für den dauerhaften Betrieb und Erhalt“ des WCCB, betont ein Sprecher des Innenministeriums. „Es muss im Interesse der Stadt liegen, Rückstellungen in ausreichender Höhe aufzubauen, um in der Zukunft anfallende Investitionen bzw. mögliche Betriebsverluste ausgleichen zu können.“

Zwischen 2002 und 2017 hat die Rücklage nach Angaben der Stadtverwaltung Zinserträge von insgesamt 18,1 Millionen Euro abgeworfen. Zwischenzeitlich ermittelte allerdings auch die Bonner Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit den Bundesmitteln. Der damalige Kämmerer Ludger Sander stand im Verdacht, fünf Millionen Euro aus der Rücklage zu riskant angelegt und damit gegen kommunale Anlagegrundsätze verstoßen zu haben. Vor fünf Jahren stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren jedoch gegen Zahlung von 5000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen ein. Heute hat die Stadt laut Presseamt eine Anlagerichtlinie, die bei Risiken restriktiver ist, als es ein Runderlass des Landes NRW von 2017 verlangt.

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