Bad-Projekt in Bonn Stadt muss Millionen für gescheitertes Wasserlandbad zahlen

Bonn · Der Schwimmbad-Neubau im Wasserland ist gescheitert. Die Nachwehen des Projektes dauern allerdings an. Die Stadt muss den Stadtwerken Kosten in Millionenhöhe erstatten.

Die einstigen Entwürfe für das Wasserlandbad.

Die einstigen Entwürfe für das Wasserlandbad.

Foto: Benjamin Westhoff

Die Nachwehen des gescheiterten Schwimmbad-Neubaus im Wasserland dauern an. Bekanntlich belasten die Projektkosten für das geplatzte Projekt die Stadt mit rund 6,6 Millionen Euro. Diesen Betrag muss sie an die Stadtwerke zahlen, um die Ausgaben des Tochterunternehmens für das geplante Bad auszugleichen. So war es vereinbart worden, als der Rat die SWB beauftragte, das Projekt voranzutreiben. Im Finanzausschuss wurde jetzt um die Rückzahlung gestritten.

Insbesondere die Position der Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit – knapp 85.000 Euro netto – war es, die Vertreter von Bürger Bund Bonn (BBB) und Linken kritisierten. Zu keiner Zeit sei die SWB beauftragt worden, „Stimmung“ für das Wasserlandbad zu machen, brachte Michael Faber (Linke) seine Position auf den Punkt. Die „lange Leine“ der Verwaltung gegenüber den Stadtwerken dürfe nicht Grundlage der Erstattungspflicht sein, so der Politiker. Statt eines „Blankoschecks“ habe der Rat eine Entscheidungsgrundlage erwartet.

Stadtwerke Bonn hätten „sehr wenig Kontrolle“ gehabt

Nicht zuletzt habe sich der Ratsbeschluss zur Kostenübernahme auf die „erforderlichen Planungsschritte“ bezogen, unter denen Öffentlichkeitsarbeit nicht zu subsumieren sei. Bei der habe es sich „mitnichten um neutrale Berichterstattung“ gehandelt, setzte Marcel Schmitt vom Bürger Bund nach. So hätten Informationsveranstaltungen und Publikationen „am Rande der Propaganda“ gestanden, mit Blick auf die mutmaßlichen Kosten sei mit „gezinkten Karten“ gespielt worden, so Schmitt, der einen Blick auf Bürgerbeteiligungen anderer Städte empfahl.

Zu einer völlig anderen Bewertung kam Gordon Land (CDU): So werde in der Rechtspraxis zwischen langjährigen Vertragspartnern eine offen gehaltene Klausel erst dann unwirksam, wenn eine der beiden Seiten diesen Spielraum missbraucht; davon könne im konkreten Fall aber keine Rede sein. Auch die Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes (RPA), die BBB-Sprecher Marcel Schmitt zuvor indirekt als „Sprachrohre des Oberbürgermeisters“ angegangen war, teilten diese Auffassung:

Ganz bewusst, so führte RPA-Chef Daniel Pütz aus, habe man den Stadtwerken „einen umfassenden operativen Auftrag mit sehr wenig Kontrolle“ mitgegeben. Eine Haltung, der die Mehrheit im Ausschuss am Ende auch folgte. Der Kostenerstattung wurde gegen die Stimmen von BBB, Linken und SPD zugestimmt.

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