Schlägerei und Randale in Bonn Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Walid S.

BONN · Nach einer Schlägerei am Bonner Uni-Hauptgebäude im Februar wird dem 23-Jährigen versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Im Januar soll er zudem in einem Schnellrestaurant randaliert und Polizisten angegriffen haben.

Walid S. wird sich ab dem 11. Juli vor dem Bonner Schwurgericht verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den polizeibekannten Bad Godesberger erhoben – und zwar wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Außerdem wird ihm ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Widerstand, Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft.

Gemeinsam mit drei weiteren Männern soll der 23-Jährige in der Nacht zum 10. Februar in eine Schlägerei am Bonner Uni-Hauptgebäude verwickelt gewesen sein. Laut Anklage waren vier teils alkoholisierte Männer nach einem Clubbesuch in der City unterwegs, als sie mit zwei anderen in Streit gerieten. Das Duo griff zunächst zwei der Männer an, so dass eines der Opfer zu Boden ging.

Nach wenigen Minuten kam eine dritte Person hinzu und schlug die anderen beiden Clubbesucher nieder. Schließlich stieß Walid S. zu der Gruppe hinzu – und trat mehrfach gegen den Kopf des ersten Opfers, einen 26-Jährigen. Dabei, so der Vorwurf, „soll er dessen Tod billigend in Kauf genommen haben.“ Denn der 26-Jährige erlitt massive Kopfverletzungen, unter anderem einen doppelten Oberkieferbruch und einen Bruch des Jochbeins.

(Dieses Video gehört zu einer Kooperation von GA und WDR.)

Der tätliche Angriff auf die Polizisten ereignete sich am 12. Januar. Mit zwei Begleitern soll Walid S. in einem Schnellrestaurant in der Innenstadt randaliert haben, so soll mit Essen geworfen worden sein. Die Polizei wurde alarmiert, gegen 6.30 Uhr kamen vier Beamte in das Restaurant, um die Verdächtigen in Gewahrsam zu nehmen. Diese hatten nämlich keine Ausweise dabei.

Auf dem Weg zur Wache soll Walid S. laut Anklage eine Beamtin zur Seite gestoßen haben, so dass er flüchten konnte. Weit kam er nicht. Die Polizisten stellten ihn und fixierten ihn am Boden. Dabei soll er sich energisch gewehrt und sogar mehrfach versucht haben, nach den Waffen der Beamten zu greifen. Auch im Streifenwagen soll er um sich geschlagen und die Polizisten wüst beschimpft haben, so der Vorwurf.

Walid S. wurde mangels Haftgründen entlassen

Nach der Schlägerei geriet Walid S. schnell ins Visier der Beamten, wurde jedoch mangels Haftgründen freigelassen. In den folgenden Tagen allerdings gewannen die Ermittler neue Erkenntnisse zum Tatablauf und untersuchten die Verletzungen des Opfers genauer. Außerdem berücksichtigten sie Walid S. Vergangenheit: Denn die Liste der Fälle, bei denen der 23-Jährige mutmaßlich mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist, ist lang.

Dazu zählen Schlägereien, Bedrohungen und nicht zuletzt die Attacke auf Niklas Pöhler, der im Mai 2016 starb. Walid S. war im Prozess als Hauptverdächtiger angeklagt aber mangels Beweisen freigesprochen worden. Bislang hat Walid S., der in Mehlem wohnt, eine Jugendstrafe von acht Monaten verbüßt, und zwar wegen einer Gewalttat vom April 2016.

Im Fall einer Disco-Schlägerei war er im Oktober 2018 vom Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (50 Tagessätze á 20 Euro) verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, am 10. Dezember 2017 einen Mann in einer Hennefer Discothek angepöbelt und geschlagen zu haben. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die vier Monate Haft auf Bewährung beantragt hatte, als auch Walid S.‘ Anwalt, der einen Freispruch erwirken wollte, waren mit dem Urteil nicht zufrieden und legten Berufung ein. Doch der Fall wurde nicht noch einmal vor der Berufungskammer des Bonner Landgerichts aufgerollt. Wie Sprecher Tobias Gülich auf GA-Anfrage mitteilte, haben beide Seiten die Berufung zurückgenommen, das Urteil ist damit rechtskräftig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort