Bürgerbegehren gegen Einkaufszentrum Viva Viktoria will Aufsichtsbehörde einschalten

BONN · Der Stadtrat wird heute aller Wahrscheinlichkeit nach nicht über das Bürgerbegehren gegen das Kaufhaus Viktoria entscheiden. Am Mittwoch einigten sich CDU, FDP und SPD darauf, einer Vertagungsempfehlung der Stadtverwaltung zu folgen.

Die Simulation des Investors zeigt den Blick von der Rathausgasse in Richtung Belderberg: rechts, etwas vorkragend, der Zugang zum Einkaufszentrum (Dahm-Grundstück), links das Alte Rathaus.

Die Simulation des Investors zeigt den Blick von der Rathausgasse in Richtung Belderberg: rechts, etwas vorkragend, der Zugang zum Einkaufszentrum (Dahm-Grundstück), links das Alte Rathaus.

Foto: Signa

Wenn es so kommt, entscheidet der Rat erst in seiner Dezembersitzung, ob er sich dem Bürgerbegehren anschließt - es sei denn, es gäbe vorher eine Sondersitzung.

Die Initiative Viva Viktoria hat mehr als 20.000 Unterschriften gegen den Verkauf der städtischen Flächen im Viktoriakarree an die Signa-Holding gesammelt. Mindestens 14.000 davon sind laut Stadtverwaltung gültig, so dass das Quorum von 9835 Unterschriften locker überschritten ist. Trotzdem zögert die Stadt Bonn, dem Rat die Zulässigkeit des Begehrens zu bescheinigen.

Auch aus "materiell-rechtlicher Hinsicht" spreche "viel dafür, dass das Bürgerbegehren zulässig ist", schreibt die Verwaltung in einer brandneuen Stellungnahme für den Rat. Es habe aber noch keine "vertiefte gutachterliche Vorprüfung" stattgefunden, die bei früheren Bürgerbegehren durch externe Gutachter begleitet worden sei.

Als Hintergrund dieser vorsichtigen Einschätzung nennt die Stadt eine Schadensersatzdrohung des Investors von einer Million Euro, falls der Grundstücksdeal platzen sollte. Es sei nicht auszuschließen, dass Signa damit Erfolg haben könnte.

Bei der Zulässigkeitsprüfung geht es zum Beispiel darum, ob das Bürgerbegehren fristgerecht binnen drei Monaten nach dem Ratsbeschluss zum Flächenverkauf vorgelegen hat, ob der Begründungstext auf den Stimmzetteln den gesetzlichen Vorgaben entspricht und ob es sich gegen die korrekte Ziffer des angegriffenen Ratsbeschlusses richtet.

Initiatoren reagieren empört

Die Stadt analysiert noch eine ganze Reihe weiterer Kriterien, weist auch auf mögliche juristische Hürden hin, kommt aber in jedem einzelnen Punkt zum Fazit: eher zugunsten des Begehrens zu werten.

Die Initiatoren reagieren empört. Da die Unterschriftenlisten schon am 2. Oktober eingereicht wurden, habe die Verwaltung für die Prüfung genug Zeit gehabt, schreiben Axel Bergfeld, Ludwig Eick und Johannes Roth in einer Pressemitteilung.

Sie werfen "Teilen der Stadtverwaltung" vor, das Bürgerbegehren zu behindern. Sollte die Entscheidung heute wirklich vertagt werden, wollen sie morgen bei der Bezirksregierung Köln eine Kommunalaufsichtsbeschwerde einreichen. Laut NRW-Gemeindeordnung müsse der Rat die Zulässigkeit eines Begehrens unverzüglich nach Eingang feststellen - und das bedeute, in der nächsten turnusmäßigen Sitzung.

Diese Einschätzung teilt Michael Faber, Chef der Linksfraktion: "Eine Vertagung wäre rechtswidrig", sagt der Rechtsanwalt. Eine Verzögerung hat konkrete Folgen: Erst mit der Zulässigkeitsentscheidung wird der Verkaufsbeschluss auf Eis gelegt. "Bis dahin kann und muss die Verwaltung weiter den alten Ratsbeschluss umsetzen", so Faber. Es sei nicht auszuschließen, dass auf diesem Weg "vollendete Tatsachen geschaffen" werden könnten.

Die Stadtverwaltung hat zur "Unverzüglichkeit" eine andere Rechtsauffassung: Eine Entscheidungspflicht für die nächste Ratssitzung bestehe erst, wenn sie die Zulässigkeitsprüfung abgeschlossen und damit eine Entscheidungsgrundlage geschaffen habe.

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