Urteil des Bonner Landgerichts Vier Jahre Haft für dealenden Rapper

Bonn · Die Betroffenheit unter den zahlreich erschienenen Familienmitgliedern war groß, als ein 27 Jahre alter Bonner am Montag vom Landgericht verurteilt wurde: Unter Tränen hörten sie, dass der Musiker, der sich zuletzt vor allem auf den Handel mit und das Rauchen von Marihuana konzentriert hatte, eine vierjährige Freiheitsstrafe erhielt.

 Symbolfoto

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Schuldig gesprochen wurde der Rapper wegen des unerlaubten Erwerbs und Handeltreibens mit Betäubungsmitteln. Zudem wurde der gelernte Einzelhandelskaufmann wegen der gewerblichen Abgabe von Drogen an Minderjährige, wegen einer Bedrohung und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt.

Zwischen März und Juni 2015 kaufte der zuletzt Arbeitslose insgesamt ein Kilogramm Marihuana bei einem Lieferanten ein. Um seinen eigenen Konsum von bis zu drei Gramm pro Tag finanzieren zu können, verkaufte er den Rest. Ein Abnehmer war ein 16-Jähriger. Dessen Mutter war die Verstrickung ihres Sohnes in den Drogenhandel nicht verborgen geblieben. Als sie sich entschied, die Polizei einzuschalten, bedrohte der Angeklagte telefonisch die Schwester des 16-Jährigen.

Für Aufsehen gesorgt hatte ein Streit des Rappers mit seiner damals sehr eifersüchtigen und hochschwangeren Freundin: Als diese ihn in einem Zimmer eingesperrt hatte, wollte er das Haus laut Urteil aus einem Fenster verlassen. Dabei half die Freundin nach: Sie gab dem 27-Jährigen einen Schubser. Daraufhin zog der im Garten Stehende eine Pistole und zielte in ihre Richtung. Die junge Frau rief ihm zu, dass er sich doch sowieso nicht traue, und schloss das Fenster. Dann fiel ein Schuss. Wo dieser einschlug und ob der Angeklagte in Richtung seiner Freundin geschossen hatte, konnte nicht geklärt werden. Die Richter hielten es für „naheliegend“, dass der Rapper zunächst auf die Freundin zielte und dann in die Luft schoss. Ein Einschlag sei nirgends festgestellt worden.

Eingestellt wurde das Verfahren in Bezug auf Betrugsvorwürfe: Einen 15-Jährigen hatte der Musiker dazu bewogen, ihm mehr als 20 000 Euro zu übergeben. Mit dem Geld, das der Jugendliche zu Hause heimlich entwendet hatte, wollte er angeblich ein Musikalbum produzieren. Zur Rückzahlung des „Darlehens“ kam es genauso wenig wie zur Produktion eines Albums. Da die Richter den 27-Jährigen sehr zur Freude der Familie gegen Auflagen auf freien Fuß setzten, besteht die Möglichkeit, dass er in den offenen Vollzug kommen kann.

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