Ein Jahr nach dem Bombenanschlag Videokameras am Bonner Hauptbahnhof laufen endlich

BONN · Auf der Suche nach dem potenziellen Bombenleger von Bonn standen die Ermittler vor einer unerwarteten wie desaströsen Situation: Von dem versuchten Anschlag auf Gleis 1 existieren keine Videoaufnahmen - obwohl dort Kameras installiert sind. Es gab Gerüchte, dass diese defekt seien.

Die Bahn dementierte, und lieferte sich einen Streit mit der Bundespolizei über die Zuständigkeit in Sachen Videoüberwachung und Aufzeichnung der Bilder. Auch die Politik schaltete sich ein, der Ruf nach mehr Überwachung wurde laut.

Mittlerweile wurden Konsequenzen gezogen: So werden nun die Bilder, die sämtliche Videokameras am Bonner Hauptbahnhof aufnehmen, "für die Bundespolizei aufgezeichnet", sagte eine Sprecherin der Deutschen Bahn (DB). Die DB-Mitarbeiter hätten keinen Zugang zu den Bildern, die Speicherung diene "der Strafverfolgung durch die Bundespolizei".

Insgesamt zeichnen bundesweit auf 640 von 5700 Bahnhöfen 4800 Kameras das Geschehen auf - und es sollen noch mehr werden. Mit dem Bundesinnenministerium (BMI) sei vereinbart worden, "in den kommenden sechs Jahren 36 Millionen Euro in das gemeinsame Programm Videoüberwachung zu investieren", so die Sprecherin. Darüber hinaus stelle die DB 24 Millionen Euro für die 3-S-Zentrale zur Verfügung: Sicherheit, Sauberkeit und Service.

[kein Linktext vorhanden]Warum die Kamerabilder auf Gleis 1 nicht aufgezeichnet wurden - darüber war eine Diskussion entbrannt. Die Bundespolizei warf der Bahn damals vor, sie sei nicht bereit, fehlende Aufzeichnungskapazitäten aufzustocken. Die Bahn kritisierte, die Bundespolizei habe keinen Auftrag zur Speicherung erteilt. Dass dieser Vorwurf der Wahrheit entsprach, hatte das BMI in einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen erstmals offiziell bestätigt.

Doch dieses Gerangel scheint mittlerweile Geschichte zu sein. Es gebe kein Problem, "da es klare Zuständigkeiten gibt", hieß es von der Bahn. Sprich: Die Bundespolizei war und ist für die Aufzeichnungen zuständig. Aus Potsdam ist die Antwort weniger konkret: "Das BMI und die DB führen derzeit Verhandlungen über einen neuen Rahmenvertrag zur gemeinsamen Nutzung der Videotechnik auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes", ist die Antwort auf die Frage nach dem Streit.

Ein wenig deutlicher werden die Ermittler, wenn es um die rechtlichen Voraussetzungen der Videoüberwachung geht: Die Speicherung erfolge nach "polizeifachlichen und unternehmerischen Gesichtspunkten", es werde mit unterschiedlicher Dauer aufgezeichnet. Unter Berücksichtigung des Datenschutzes würden die Bilder gelöscht, "sobald der Grund der Speicherung nicht mehr besteht". Das BMI hat sich auf GA-Anfrage übrigens nicht geäußert.

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