Verkaufsoffener Sonntag zum Bonn-Fest Verdi scheitert mit Beschwerde gegen Ladenöffnung

Bonn · Haben die Geschäfte zum Bonn-Fest geöffnet? Die Gewerkschaft Verdi wollte eine Ladenöffnung am kommenden Sonntag verhindern und legte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein. Diese scheiterte nun.

 Das Bonn-Fest mit verkaufsoffenem Sonntag 2016.

Das Bonn-Fest mit verkaufsoffenem Sonntag 2016.

Foto: Frommann

Ob die Geschäfte am kommenden Sonntag öffnen dürfen, war bislang ungewiss. Das Verwaltungsgericht Köln hatte, wie berichtet, zwar am vorigen Mittwoch einen Eilantrag von der Verdi-Gewerkschaft abgelehnt, der sich gegen die geplante Sonntagsöffnung richtete. Doch Volker Wenner von Verdi erklärte, seine Gewerkschaft habe Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht. Eine Entscheidung von dort stehe noch aus, teilte ein Gerichtssprecher dem GA am Montag mit.

Nun können die Kaufleute der Bonner Innenstadt aufatmen: Sie dürfen am kommenden Sonntag, 1. Oktober, wie geplant im Rahmen des an diesem Freitag beginnenden Bonn-Festes die Geschäfte in Bonn von 13 bis 18 Uhr öffnen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OLG) Münster als zweite Instanz in einem von der Gewerkschaft Verdi angestrengten Eilverfahren am Mittwochabend entschieden. Damit hat das OLG die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln von voriger Woche bestätigt.

Beschluss ist unanfechtbar

„Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat die Annahme des Rates der Stadt Bonn für schlüssig und vertretbar gehalten, das „Bonn-Fest“ stehe gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in der Innenstadt im Vordergrund“, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des OLG. Der Beschluss ist unanfechtbar.

Wenner verwies in seiner Beschwerde auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach dem verkaufsoffene Sonntage kein Instrument der Wirtschaftsförderung seien. „Wir gehen davon aus, dass das Oberverwaltungsgericht in der Sache flott und in unserem Sinne entscheiden wird“, gab Wenner sich zuversichtlich.

Die jetzt abgewiesene Klage von Verdi gegen die Sonntagsöffnung anlässlich des bevorstehenden Bonn-Festes 2017 zeige, wie dringend die Gesetzesänderung durch die neue Landesregierung sei, sagte Tanja Kröber, Vizepräsidentin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg. Der wochenlange Schwebezustand, der durch die Klage ausgelöst worden sei, sei nicht hinnehmbar.

Entfesselungsgesetz

„Die IHK ist erleichtert, dass die Landesregierung mit dem Entfesselungsgesetz nun Rechts- und Planungssicherheit schaffen will“, sagte IHK-Geschäftsführer Stephan Wimmers. Das Entfesselungsgesetz beinhaltet unter anderem eine großzügigere Auslegung der Rahmenbedingungen, die für eine Sonntagsöffnung erfüllt sein müssen. So soll künftig anders als bisher auch die Förderung des Einzelhandels als Grund für die Sonntagsöffnung ausreichen.

Die Industrie- und Handelskammern Nordrhein-Westfalen hatten deshalb ein Rechtsgutachten anfertigen lassen, so Wimmers. Kernaussage des Gutachtens sei, dass auch die Unterstützung des örtlichen Handels und die Belebung der Innenstadt im öffentlichen Interesse stünden, da dies langfristig dem funktionalen Erhalt der Innenstadt dienlich sei. Somit gebe es zusätzliche Wege, um den Anlassbezug für einen verkaufsoffenen Sonntag herzustellen. Wimmers: „Jetzt kommt es aber darauf an, dass die Gesetzesänderung so schnell wie möglich herbeigeführt wird.“

Harry Benzrath, Geschäftsführer von Galeria Kaufhof in Bonn, erklärte, der Betriebsrat habe sich für die Öffnung an diesem Sonntag von 13 bis 18 Uhr ausgesprochen. Ohne diese Zustimmung gebe es keine Ladenöffnung, sagte er. Die Mitarbeiter erhielten für ihren Einsatz den doppelten Stundensatz als Freizeitausgleich. Probleme, Freiwillige zu gewinnen, gebe es nicht. In der Regel meldeten sich stets mehr Mitarbeiter zum Sonntagsdienst als nötig.

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