Kita-Beiträge in Bonn Urteil könnte Stadt 2,3 Millionen Euro kosten

BONN · Das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts zur städtischen Beitragssatzung für Kindertagesstätten könnte die Stadt Bonn teuer zu stehen kommen.

 Blick in einen Kindergarten.

Blick in einen Kindergarten.

Foto: picture alliance / dpa

"Nach ersten summarischen Prüfungen könnte – bei unterstellter Rechtskraft des Urteils – ein Erstattungsanspruch für das Kindergartenjahr 2014/2015 zwischen 1,9 und 2,3 Millionen Euro liegen“, teilte Vize-Stadtsprecher Marc Hoffmann dem General-Anzeiger auf Anfrage mit.Der exakte Betrag könne aber erst berechnet werden, wenn die Analyse der Urteilsbegründung abgeschlossen sei. Wie die Stadt erklärte, hatten im Kindergartenjahr 2014/ 2015 insgesamt 2700 Bonner Familien ein Vorschulkind. Von dem Richterspruch betroffen sein könnten rund 1200 Familien, die neben dem Vorschulkind noch ein Geschwisterkind in Betreuung hatten.

Das Verwaltungsgericht hatte die Satzung 2014/15 Anfang September für nichtig erklärt und damit einer Bonner Familie recht gegeben. Die Eltern hatten nach einer Novellierung des nordrhein-westfälischen Kinderbildungsgesetzes (Kibiz) im Sommer 2014 geklagt. Sie waren der Auffassung, dass nicht nur das Vorschulkind, sondern auch das jüngere Geschwisterkind beitragfrei hätte betreut werden müssen. Das Gericht sieht das genauso.

Im Jugendhilfeausschuss hatte die die Verwaltung mitgeteilt, dass die Urteilsbegründung der Anwaltskanzlei der Stadt seit dem 14. September vorliege. Sie werde zurzeit von Jugendamt und Kanzlei ausgewertet, sagte Konrad Breuer, stellvertretender Leiter des Jugendamts. Nach Auswertung der Urteilsbegründung und abschließender Datenermittlung will die Verwaltung – noch vor dem nächsten Jugendhilfeausschuss – die Fraktionen informieren und gegebenenfalls ein gemeinsames Gespräch mit den jugendpolitischen Sprechern organisieren.

Breuer machte noch einmal deutlich, dass die Stadt bereits seit 20 Jahren eine besondere Entlastung für Familien sicherstelle, in dem immer maximal ein Elternbeitrag pro Familie erhoben werde – egal, wie viele Kinder einer Familie zeitgleich betreut werden. Insofern sei die Stadt an der Stelle deutlich früher am Zuge als das Land. Dies habe das Land bei der Änderung des Kibiz aus Sicht der Stadt nicht ausreichend berücksichtigt. Sollte es zu Elternbeitragsrückgewährungen kommen, müssten zusätzliche Mittel in den Haushalt eingebracht werden. Die Stadt hat noch nicht entscheiden, ob sie gegen das Urteil in Berufung gehen wird.

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