World Conference Center Bonn Urteil gegen ehemalige WCCB-Berater sind rechtskräftig

BONN · Die Urteile gegen zwei Angeklagte im ersten Prozess zum Bauskandal rund um das World Conference Center Bonn (WCCB) vor der Wirtschaftsstrafkammer des Bonner Landgerichts sind rechtskräftig. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gestern mit.

Damit müssen die einstigen Rechtsbeistände des bereits rechtskräftig verurteilten und inzwischen in seine südkoreanische Heimat abgeschobenen WCCB-Investors Man-Ki Kim, Ha-S. C. und Wolfditrich Thilo, ins Gefängnis, bestätigte gestern Monika Volkhausen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Bonn.

Das Landgericht Bonn hatte im Mai 2013 den 51-jährigen Rechtsanwalt C. aus dem Taunus wegen Betrugs und Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der 69-jährige Thilo wurde wegen Beihilfe zum Betrug zu zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Beide hatten im Gegensatz zu Kim und dem vierten Angeklagten in dem Prozess, dem Düsseldorfer Anwalt und einstigen unabhängigen städtischen Berater Michael Thielbeer, beim BGH Revision eingelegt.

Während das Verfahren gegen Thielbeer wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gegen Zahlung von 150 000 Euro eingestellt wurde, wurde Kim wegen Betrugs in zwei Fällen und wegen falscher Versicherung an Eides Statt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Inzwischen hat aber der ehemalige WCCB-Insolvenzverwalter Christopher Seagon Michael Thielbeer, der bei der Stadt für Kim und seine SMI Hyundai als Investor plädiert hatte, vor dem Landgericht Düsseldorf verklagt. Thielbeer, so der Vorwurf, soll rund 600 000 Euro als "Dankeschön" für diese Empfehlung erhalten haben. Später saß er auf dem mit 198 000 Euro Jahresgehalt dotierten Posten des Geschäftsführers der WCCB Management GmbH.

Wann und ob überhaupt noch das Verfahren gegen die 2012 von der Staatsanwaltschaft im Zuge des WCCB-Skandals ebenfalls angeklagten städtischen Bediensteten eröffnet wird, ist derzeit unklar. Unter ihnen ist der ehemalige Stadtdirektor und WCCB-Projektbeauftragte Arno Hübner, dem die Staatsanwaltschaft Betrug, Untreue und inzwischen auch wieder Bestechlichkeit vorwirft, ihm aber keine persönliche Bereicherung anlastet.

Hübner soll frühzeitig über die ungenügende Finanzierung des WCCB durch Kim informiert gewesen sein. Zudem unterzeichnete er laut Anklage im März 2007 als Stadtdirektor eine als Nebenabrede getarnte Bürgschaft, mit der die Stadt gegenüber der Sparkasse für ein Darlehen an Kim von zunächst 74 Millionen Euro haftete. Inzwischen hat die Sparkasse KölnBonn die Stadt auf Rückzahlung verklagt. Hübner bestreitet alle Vorwürfe.

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