Neues Gesetz zur Frauenförderung Unmut bei der Bonner Polizei

Bonn · Bei einigen Behörden, so auch bei der Bonner Polizei, hat das zum 1. Juli von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Dienstrechtsmodernisierungsgesetz zu großem Unmut geführt.

 Eine Polizistin im Dienst.

Eine Polizistin im Dienst.

Foto: Symbolbild: dpa

Der Grund: Um Beamtinnen künftig besser zu fördern, sollen sie auch bei schlechteren Leistungen bei Beförderungen männlichen Kollegen vorgezogen werden. Dadurch werden nach Auffassung der Polizeigewerkschaften die aktuellen Beurteilungsranglisten komplett durcheinander gewirbelt. Zum Hintergrund: Alle drei Jahre werden Polizisten dienstlich beurteilt, benotet und – nach der daraus resultierenden Rangliste – befördert. Hatten Männer und Frauen die gleiche Leistung erbracht, bekam schon vor dem 1. Juli die Frau den Zuschlag. Diese Regelung wurde nun verschärft.

Nach GA-Informationen hat sich das NRW-Innenministerium deshalb ein Schlupfloch in Form eines sogenannten Erlassentwurfs ausgedacht, um die schlechte Stimmung unter den Polizisten zu verbessern: Einige Beurteilungsfaktoren sollen ausgeblendet werden, entscheidend ist die Durchschnittsnote.

Ist die Note des Mannes um ein Drittel besser – wird er zum Beispiel mit 4,6; die Frau hingegen mit 4,4 bewertet – wird er bevorzugt. Obwohl dies nach dem neuen Gesetz unzulässig ist. Diesen Erlassentwurf hat das Innenministerium dem Hauptpersonalrat vorgelegt, der einen Verwaltungsrechtler hinzugezogen hat. Dessen Urteil: Der Entwurf ist rechtlich nicht haltbar.

Nach dem Hauptpersonalrat beschäftigen sich nun die lokalen Behörden mit dem Entwurf. Wie zu erfahren war, hat sich Polizeipräsidentin Ursula Brohl-Sowa am Donnerstag mit dem hiesigen Personalrat zusammengesetzt, um eventuell eine Dienstvereinbarung zu treffen. Ohne Erfolg. Da auch so die rechtlichen Bedenken nicht ausgeräumt würden, werde es im Polizeipräsidium Bonn eine solche Vereinbarung nicht geben, heißt es hinter vorgehaltener Hand.

Somit gibt es in Bonn wie auch bei vielen anderen Polizeibehörden in NRW zurzeit keine ordentliche Rechtsgrundlage für Beförderungen. „Wir sind enttäuscht, dass der Landtag keine Rechtssicherheit geschaffen hat“, sagte Udo Schott, Vorsitzender der Bonner Gewerkschaft der Polizei (GdP).

„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter im Land, aber auch wir hier in Bonn, steht für die Frauenförderung. Die Männer dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben“, sagte Hermann-Josef Borjans, Sprecher des Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK). „Das geht soweit, dass weit über 20 Jahre dienstältere Männer nicht zum Zuge kommen und Kolleginnen befördert werden, die noch nicht geboren waren, als die Kollegen schon ihren Dienst versahen.“

Auch kritisiere der BDK, dass das Ministerium für Inneres nicht in der Lage sei, eine landesweit gültige Regelung zu treffen, wie sie im Gesetz vorgesehen sei. „In Bonn sind wir mit der Behördenleitung einig, dass wir eine sozialverträgliche Lösung erzielen. Da sind wir auf einem guten Weg“, so Borjans.

Manche fürchten indes, dass Beförderungen insgesamt erst einmal auf Eis gelegt werden, bis Klarheit herrscht. Deshalb wäre Roland Staude froh, wenn sich das Innenministerium für die Polizeibehörden „kreative Lösungen“ einfallen ließe. „Denn die einzelnen Polizeibehörden haben unterschiedliche Bewertungskriterien“, erklärte der NRW-Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB).

Für wirkliche Frauenförderung wären aus Staudes Sicht weitere Schritte notwendig gewesen, wie die vom DBB NRW im Vorfeld geforderte „Genderisierung“ der Beurteilungskriterien oder die Schaffung von familienfreundlichen Rahmenbedingungen. „Bisher sind Frauen zum Beispiel in Teilzeitbeschäftigung generell schlechter beurteilt worden“, so Staude.

„Wir meinen, dass sinnvolle Frauenförderung nicht zur Diskriminierung männlicher Kollegen benutzt werden darf und wollen Verfassungsbeschwerde einlegen“, kündigte der Bonner FDP-Landtagsabgeordnete Joachim Stamp an. Für das nötige Quorum brauche die FDP die Unterstützung der CDU, die ebenfalls gegen das Gesetz gestimmt habe. „Die Union darf nicht nur jammern, sondern muss auch springen.“

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