Lohn wurde nicht gezahlt Bauarbeiter drohten, von Kran an Bonner Uniklinik zu springen

Bonn · Zwei Bauarbeiter haben am Dienstag damit gedroht, von einem Kran auf dem Gelände der Bonner Uniklinik zu springen. Der Grund: Von ihrem Arbeitgeber wollten sie nach GA-Informationen ausstehende Lohnzahlungen haben.

Die Bauarbeiter drohten, vom Kran zu springen.

Die Bauarbeiter drohten, vom Kran zu springen.

Foto: Nicolas Ottersbach

Zwei Bauarbeiter haben am Dienstag damit gedroht, von einem Kran auf dem Gelände der Bonner Uniklinik zu springen. Gegen 11.15 Uhr waren die beiden Männer auf das Baugerät vor der Frauenklinik geklettert und lösten damit einen Einsatz von Polizei und Feuerwehr aus. Ihre Forderung: Von ihrem Arbeitgeber, der als Subunternehmer für Bauvorhaben der Uniklinik angeheuert wurde, wollten sie nach GA-Informationen ausstehende Lohnzahlungen in Höhe von rund 14.000 Euro haben. Andernfalls wollten sie sich in die Tiefe stürzen.

Während die Werkfeuerwehr das Areal absicherte, alarmierte die hinzugerufene Polizei eine speziell ausgebildete Verhandlungsgruppe und ein Höheninterventionsteam, das Menschen aus großen Höhen retten kann. "Sie kamen allerdings nicht zum Einsatz", erklärt Polizeisprecher Simon Rott. Mit Hilfe des Bauleiters gelang es, die beiden Rumänen dazu zu bewegen, den Kran zu verlassen. "Ihre Kollegen stellten den ersten Kontakt her und übersetzten", so Rott. Der Bauleiter wiederum vermittelte zwischen Arbeitgeber und den beiden Männern. Schließlich hätte man vereinbaren können, dass die ausstehenden Löhne gezahlt würden. Daraufhin kletterten die Bauarbeiter nach unten.

Uniklinik will sich für die Arbeiter stark machen

Welche Folgen der Vorfall für die Männer hat, ist unklar. Sie sind Mitarbeiter einer rumänischen Firma, die wiederum Subunternehmer einer Baufirma ist. Letztere war aus dem gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren der Uniklinik (UKB) hervorgegangenen. Das UKB hat einen eigenen Geschäftsbereich Bau, der direkt dem Vorstand untersteht. "Die Unternehmen werden nach europaweiter Ausschreibung ausgesucht und erhalten von der Beschaffungsabteilung die von Juristen geprüften Verträge, deren Standards auch für Subunternehmer gültig sind", sagt Kliniksprecherin Susanne Wagner. Ob soziale Standards wie der Mindestlohn eingehalten werden, würde im Vergabeverfahren geprüft. Unternehmen verpflichten sich vertraglich, sie einzuhalten. "Allen Hinweisen auf Vertragsverletzungen gehen wir konsequent nach, aber bisher gab es hier keine Beschwerden", so Wagner.

Die Uniklinik will sich für die Arbeiter stark machen. "Das UKB setzt sich bei der von ihr beauftragten Baufirma dafür ein, dass eventuell vorhandene Zahlungsverzögerungen beim Subunternehmer sofort ausgeglichen werden."

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