Prozess in Bonn Uni wirft Putzfirma Schlamperei vor

Bonn · Im Prozess um mangelhafte Reinigungsarbeiten in den Sanitäranlagen der Bonner Uni hat die Univerwaltung Kritik einstecken müssen. Die gefeuerte Putzfirma hatte die Uni auf Zahlung der wegen schlampiger Arbeit einbehaltenen 24.000 Euro verklagt.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Reinigungskraft arbeitet am 13.09.2014 in einem Krankenhaus. Foto: Daniel Reinhardt/dpa (zu dpa "Streit um Werkverträge - Arbeitgeber warnen vor verheerenden Folgen" vom 21.01.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

ARCHIV - ILLUSTRATION - Eine Reinigungskraft arbeitet am 13.09.2014 in einem Krankenhaus. Foto: Daniel Reinhardt/dpa (zu dpa "Streit um Werkverträge - Arbeitgeber warnen vor verheerenden Folgen" vom 21.01.2016) +++(c) dpa - Bildfunk+++ | Verwendung weltweit

Foto: picture alliance / dpa

Vor Dreck strotzende Toiletten, Böden und Waschbecken – die Klagen über die hygienischen Zustände vor allem in den Instituten in Poppelsdorf erreichten die Univerwaltung jahrelang regelmäßig. Doch die zuständige Putzfirma kam keiner Bitte um Abhilfe nach. Schließlich kündigte die Uni der Firma, forderte zum Abschluss erneut vergeblich um Mängelbeseitigung und ließ die Sanitäranlagen am Ende von einer anderen Firma reinigen. Und weil sie die Kosten dafür in Höhe von 24.000 Euro von der Endrechnung der gekündigten Firma abzog, sah man sich nun vor dem Landgericht wieder.

Denn hier vor der Vierten Kammer für Handelssachen forderte die Putzfirma das einbehaltene Geld von der Universität mit der Begründung: Die Sanitäranlagen seien vertragsgemäß gereinigt worden. Das aber bestritt die Uni energisch.

Vielmehr habe die 2010 engagierte Reinigungsfirma die Sanitäranlagen alles andere als dauerhaft sauber gehalten. Waschbecken, Urinale, Böden, Spiegel und Wände seien nie frei von Belägen und die Mängel so gravierend gewesen, dass die Uni die Firma ab 2014 immer wieder gerügt habe. Ohne jede Wirkung. So habe man im Januar 2015 einen Experten hinzugezogen. Und der habe mit einem UV-Stift in Waschbecken und Toiletten unsichtbare Markierungen angebracht, die beim Putzen verschwinden.

Kontrollen bewiesen: Die Markierungen waren noch da, es war nicht geputzt worden. Die Firma wurde zum sofortigen Handeln aufgefordert, ohne Erfolg. Also kündigte die Uni der Firma fristgerecht, forderte zur Mängelbeseitigung auf und drohte, ansonsten auf Kosten der Putzfirma jemand anderen mit der Reinigung zu beauftragen. So geschah es.

Im Prozess wand sich die Putzfirma und erklärte: Man habe sehr wohl gereinigt, doch der Schmutz sei von diesen alten Sanitäranlagen quasi nicht zu entfernen.

Kammervorsitzende Silke Dorsel stellte jedoch fest: „Wir sind der Meinung, dass die Universität die Mängel ausreichend belegt hat.“ Den Prozess gewann die Uni dennoch nicht. Denn, so das Gericht: Es seien Formfehler bei der Aufforderung zur Mängelbeseitigung gemacht worden. Die hätte zwei Mal erfolgen müssen.

Und noch etwas hielt einer der Handelsrichter der Uni vor: dass man der Firma nicht viel früher fristlos gekündigt, sondern tatenlos zugesehen habe: „Das ist ja schon fast gesundheitsgefährdend. Dabei haben Sie eine Verantwortung gegenüber den Studierenden und Lehrenden.“

Die Kammer riet zu einem Vergleich, der den Univertretern nicht gefiel, den sie aber wegen des Risikos, ganz zu verlieren, annahmen: Die Uni zahlt zwei Drittel der Klagesumme, also 16 000 Euro an die Firma. Deren Vertreter war sofort einverstanden und erklärte: Ein anderer Prozess, den die Firma geführt habe, habe zweieinhalb Jahre gedauert.

Aktenzeichen: LG Bonn 16 O 9/16

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