Prozess in Bonn Friedensaktivist nach Aktion bei Bundeswehr verurteilt

Bonn · Ein an der gewaltfreien Besetzung eines Bundeswehrstandorts in der Colbitz-Letzlinger Heide bei Magdeburg beteiligter Aktivist ist in Bonn, dem ersten Dienstsitz der Bundeswehr, zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt worden.

 Ein Bagger steht im Februar 2018 zwischen damals noch unfertigen Gebäuden der Bundeswehr-Übungsstadt Schnöggersburg.

Ein Bagger steht im Februar 2018 zwischen damals noch unfertigen Gebäuden der Bundeswehr-Übungsstadt Schnöggersburg.

Foto: picture alliance / Klaus-Dietmar/Klaus-Dietmar Gabbert

Sie wollten aus einem "Gefechtsübungszentrum" ein "Friedensübungszentrum" machen: Gemeinsam mit 19 weiteren Aktivisten hatte ein Mann aus der Hansestadt Tangermünde in Sachsen-Anhalt am 3. Oktober vergangenen Jahres an der gewaltfreien Besetzung eines Bundeswehrstandorts in der Colbitz-Letzlinger Heide bei Magdeburg teilgenommen.

Dort befindet sich ein hochmodernes Übungszentrum: die Übungsstadt Schnöggersburg. Gegen das nach der Aktion verhängte Bußgeld in Höhe von 400 Euro hatte der Mann Widerspruch eingelegt. Weil das Verteidigungsministerium seinen ersten Dienstsitz in der Bundesstadt hat, fand die Verhandlung am 1. Oktober vor dem Bonner Amtsgericht statt.

Aktivist berief sich auf Unantastbarkeit der Menschenwürde

Die Bundesrepublik Deutschland begehe permanente Völkerrechtsverstöße, war sich der Aktivist sicher und verwies auf Bundeswehreinsätze im ehemaligen Jugoslawien und in Afghanistan. Außerdem berief er sich auf die in Artikel 1 des Grundgesetzes garantierte Unantastbarkeit der Menschenwürde. Auf diese Argumentation ging der Richter in seiner Urteilsbegründung allerdings nicht explizit ein.

Vielmehr habe die Bundeswehr gleichen Rang wie Artikel 1 und sei daher als Institution insgesamt nicht angreifbar. Auch seien die angewendeten Mittel der Besetzung weder erforderlich noch geeignet, um Abhilfe zu schaffen. Eine Truppenübungsplatz-Betretung von Demonstranten "ändert ja nichts am Weltgeschehen", erklärte der Richter.

Bußgeld wegen unbefugten Betretens militärischer Anlagen

Wegen des unbefugten Betretens militärischer Anlagen verurteilte der Amtsrichter den Aktivisten zur Zahlung eines Bußgeldes. Weil der Mann aber keine Angaben zu seinem Verdienst machte, muss er nur 250 Euro zahlen.

Da das Bundesverteidigungsministerium seinen Sitz auf der Bonner Hardthöhe hat, werden ähnliche Fälle zivilen Ungehorsams immer wieder vor dem Bonner Amtsgericht verhandelt.

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