Arbeitsgericht in Bonn Techniker klagt nach Kündigung gegen Forschungsinstitut

Bonn · Ein Techniker fühlt sich von einem privaten Forschungsinstitut ungerecht behandelt, doch das Arbeitsgericht bestätigt die Trennung - denn nach vier Monaten besteht noch kein Kündigungsschutz.

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Für einen 42-jährigen Techniker aus Duisburg war das Jobangebot in Bonn in einem privaten Forschungsinstitut eine tolle Chance. Der Mann nahm die Stelle an und freute sich, als er nach der vereinbarten Probezeit von sechs Wochen bleiben konnte. Vier Monate später fiel er aus allen Wolken: Das Unternehmen hatte ihm ohne Vorwarnung die Kündigung geschickt. Dagegen klagte der Mann jetzt vor dem Arbeitsgericht Bonn.

Der 42-Jährige wirkte sichtlich aufgeregt, als er über seine Tätigkeit in dem Institut berichtete. „Ich hatte zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass man mit meiner Leistung unzufrieden war. Es hat vor der Kündigung auch niemand mit mir gesprochen.“ Nach Ablauf der Probezeit habe sein Vorgesetzter ihn sogar noch gefragt, ob er jetzt endlich nach Bonn umziehen wolle. „Er hat mir obendrein angeboten, bei der Wohnungssuche zu helfen,“ sagte er und schüttelte verständnislos den Kopf.

Der Techniker fand schließlich eine Wohnung in der Bundesstadt und freute sich auf seinen neuen Lebensabschnitt im Rheinland. Kaum war er umgezogen, flatterte die Kündigung ins Haus.

Arbeitgeber bessert Zeugnis nach

Gegenüber dem Betriebsrat hatte die Unternehmensleitung erklärt, der neue Mitarbeiter habe sich nicht bewährt. Da der 42-Jährige noch keine sechs Monate dem Betrieb angehört hatte, hatte er noch keinen gesetzlichen Kündigungsschutz. Im Verfahren erfuhr der Kläger aber, so dessen Anwalt Herbert Kaupert, dass die Kündigung mit schlechten Leistungen in konkreten Fällen gestützt wurde. „Das stimmt so nicht, die Vorwürfe lassen sich klar widerlegen“, kritisierte Kaupert. Am Rande der Sitzung sagte Kaupert, er glaube eher, dass ein anderer Grund zur Kündigung geführt habe: „Meinem Mandanten fehlte eine spezielle Qualifikation zur Überprüfung der speziellen technischen Geräten in dem Institut. Das wussten seine Vorgesetzten bei der Einstellung. Sie dachten aber wohl, das Nachholen der Qualifikation sei reine Formsache, was es aber nicht war.“ Aus Kauperts Sicht war die Kündigung daher „treuwidrig“.

Auf Nachfrage der Kammervorsitzenden machte die Beklagtenseite deutlich, dass das Unternehmen den Mann auf keinen Fall weiter beschäftigen wolle. Weil aufgrund des fehlenden Kündigungsschutzes die Aussicht auf Erfolg der Klage gen Null tendierte, einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich: Der Arbeitgeber bessert das Zeugnis zugunsten des Klägers nach, fügt zudem ein Bedauern über sein Ausscheiden aus dem Unternehmen hinzu und die Sache ist damit erledigt.

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