Bonner Arbeitsgericht Taxi-Unfall nach Starkregen hat ein Nachspiel

Bonn · Ein gerichtliches Nachspiel hat für einen Taxifahrer das Unwetter mit sintflutartigen Regenfällen im vorigen Sommer Ende Juni. Sein einstiger Arbeitgeber hat ihn beim Arbeitsgericht Bonn auf Zahlung von 2000 Euro verklagt.

Das Fahrzeug war in der nach dem Regen überschwemmten Südunterführung am Hauptbahnhof liegen geblieben. Es musste abgeschleppt werden und hatte einen Totalschaden. Ein Gütetermin vor der dritten Kammer verlief ohne Ergebnis. Am Donnerstag treffen sich die Parteien erneut vor Gericht.

Der heute 72-jährige Taxifahrer war nach den Ausführungen von Arbeitsgerichts-Direktor Wilfried Löhr-Steinhaus an jenem verhängnisvollen Tag mit seinem Taxi in die Südunterführung zum Hauptbahnhof gefahren. Die war jedoch nach dem Starkregen überflutet, sodass das Taxi stecken blieb. Damals war es unter anderem auch in den Stadtteilen Endenich und Mehlem durch das Unwetter zu Überschwemmungen und damit zu zahlreichen Schäden an Gebäuden gekommen.

Die Südunterführung musste kurze Zeit später gesperrt werden. Weil der Fahrer das Taxi nicht mehr selbst heraussteuern konnte, wurde der Wagen abgeschleppt. Sein früherer Arbeitgeber wirft dem Fahrer nun vor, grob fahrlässig gehandelt zu haben.

Es habe vorher Warnungen der Taxi-Zentrale wegen des Hochwassers in der Unterführung gegeben. Auch hätten andere Kollegen die Unterführung umfahren. Der Fahrer bestreitet den Vorwurf und gibt an, er habe nicht mit Absicht gehandelt, sondern sei von den Regenfällen überrascht worden, teilte der Arbeitsgerichts-Direktor mit. Der 72-Jährige weist außerdem darauf hin, dass eine Selbsthaftung durch seinen damaligen Arbeitsvertrag auf 1000 Euro beschränkt sei. Claus Lenz, Geschäftsführer der Taxizentrale Bonn, kennt den Vorgang. „Wir sind dabei aber außen vor, weil der Taxiunternehmer unserer Zentrale nicht angeschlossen ist.“

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