Tagespflege-Satzung in Bonn Tagesvater klagt erfolgreich

BONN · Die Tagespflege-Satzung, auf deren Basis die Stadt Bonn Tagesmüttern und -vätern einen einheitlichen Fördersatz von 4,50 Euro pro Stunde und Kind gewährt, entspricht nicht den gesetzlichen Vorgaben. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln und entsprach damit der Klage eines Betroffenen.

Wie die Vorsitzende Richterin Rita Zimmermann-Rohde auf Anfrage des General-Anzeigers mitteilte, verpflichte man die Stadt zur Neubescheidung des Antrags des Klagenden auf Gewährung von laufenden Geldleistungen. Die Bonner Verwaltung habe "die gesetzlich vorgesehenen Bestandteile der laufenden Geldleistung nicht nachvollziehbar kalkuliert", als da seien Sachaufwand und Anerkennungsbetrag für die Betreuung des Kindes.

Das Urteil gelte zwar nicht allgemein verbindlich für die Satzung, so Zimmermann-Rohde, zudem könne die Stadt noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. "Will die Stadt Bonn aber verhindern, dass andere Tagespflege-Personen erfolgreich vor Gericht klagen, muss sie ihre Satzung neu fassen und die laufende Geldleistung nachvollziehbar kalkulieren." Noch nicht entschieden sei ein weiteres Verfahren. Eine Bonner Tagesmutter klagt, die Stadt möge wieder Zuzahlungen der Eltern und damit eine leistungsgerechtere Vergütung zulassen.

Umstrittene Satzung

Es geht um die seit August 2013 gültige Satzung, die seit der Planung in der Tagespflege-Szene umstritten war. Die Verwaltung setzte den Stundenfördersatz pro Kind auf 4,50 Euro fest, verbot damit die zuvor üblichen zusätzlichen Elterngebühren, garantierte aber die hälftige Zahlung von Kranken- und Rentenversicherung sowie die Vertretung im Krankheitsfall. Die Nutzerkosten sollten ausdrücklich denen von Kindergärten entsprechen, so das Ziel.

Eltern oder Alleinerziehende mit geringem Einkommen sollten sich angesichts der Wartelisten in Tagesstätten auch Tagespflege leisten können, argumentierte die Verwaltung damals. Die Jamaika-Koalition im Rat schloss sich dem an. Der Stundenfördersatz sei viel zu gering, widersprachen damals Tagesmütter und -väter. Man sei keine Aufbewahrungsstation, habe einen großen Kostenapparat und trage als Selbstständige weiterhin das volle Risiko.

Erfolg für die Kindertagespflege

Nach langer Prozessdauer sei das Urteil nun ein erleichternder Erfolg für ihn, aber auch für die Kindertagespflege allgemein, sagte der Kläger, Christopher Roth, dem GA. "Zukünftig werden alle Bonner Tagespflege-Personen mehr Geld bekommen und zumindest leistungsgerechter bezahlt werden." Der 40-jährige Familienvater betreut als zertifizierter Tagespfleger bis zu fünf Kinder.

Das Verwaltungsgericht habe die von der Stadt festgelegten Stundenkorridore als völlig willkürlich kritisiert, erläutert Roth. "Der Anerkennungsbetrag ist der Höhe nach nicht leistungsgerecht festgesetzt", unterstreicht Richterin Zimmermann-Rohde. Warum gebe es laut Satzung bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von zehn Stunden 5,05 Euro pro Stunde und Kind, während der Betrag bei einem wöchentlichen Betreuungsumfang von 35 Stunden nur 3,37 Euro ausmache?

Der stellvertretende Stadtsprecher Marc Hoffmann bestätigt auf Anfrage, dass "eine Tagespflege-Person eine leistungsgerechte Bezahlung durch die Stadt fordert, weil sie die in der Satzung der Stadt Bonn vorgesehenen Zuschüsse zur Tagespflege für unzureichend hält". Der Stadt sei der Beschluss des Verwaltungsgerichts allerdings noch nicht im Detail bekannt.

"Sobald die schriftliche Begründung vorliegt, wird die Verwaltung diese analysieren und entscheiden, ob sie in die Beschwerde gegen diesen Beschluss geht, oder - soweit erforderlich - Korrekturen an der Satzung vorschlagen." Die Beschlusskompetenz habe der Rat nach Vorberatung im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

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