Amtsgericht Bonn Supermarkt für Ausrutscher auf Salatblatt verklagt

Bonn · Ein 53-jähriger Mann ist in der Gemüseabteilung eines Holzlarer Supermarktes auf einem Salatblatt ausgerutscht und hat sich das Bein gebrochen. Er hat den Supermarkt verklagt und bekam recht. Der Discounter muss zwei Drittel des Unfallschadens und Schmerzensgeld zahlen.

 Justitia ist die Göttin der Gerechtigkeit

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Foto: dpa

Die drei Autoverkäufer wollten sich nur schnell einen kleinen Mittagssnack holen. Aber kaum hatten sie die Filiale einer Supermarkt-Kette in Holzlar betreten, rutschte einer von ihnen in der Gemüse- und Obstabteilung unversehens aus. „Als ich den Rumms hörte, dachte ich zunächst, ein Regal sei umgefallen“, erinnerte sich einer seiner Kollegen. „Als ich mich umdrehte, sah ich ihn rücklings auf dem Boden, das Bein lag komisch. Er hatte einen Knick im Schienbein.“

Tatsächlich hatte sich der 53-Jährige eine offene Fraktur am Unterschenkel zugezogen. Schuld an dem bösen Sturz war offenbar ein Salatblatt. Aber als der Kollege das grüne Ding mit seinem Handy festhalten wollte, hatte ein Mitarbeiter der Filiale es bereits weggeräumt. Zu erkennen ist auf dem Foto nur eine grüne Schleimspur. Nach dem Unfall am 27. Juni 2016 hat der 53-Jährige den Discounter vor dem Bonner Amtsgericht auf Zahlung sämtlicher Folgeschäden und Schmerzensgeld verklagt. Eine Schadenshöhe hat der Kläger noch nicht angegeben, da das Ausmaß der Folgen noch unabsehbar sei.

Nach dem folgenschweren Sturz musste der Autoverkäufer mehrfach operiert werden. Eine Rückkehr an den Arbeitsplatz nach vier Monaten war schwierig, da er nicht länger als einen halben Tag durchstehen konnte, ohne dass das Bein anschwoll. Bis heute ist nicht sicher, ob der Kläger dauerhaft erwerbsgemindert sein wird. Und unklar ist auch, ob noch weitere Operationen anstehen.

Hat der Supermarkt den Schaden verursacht oder nicht? Das war die entscheidende Frage für Amtsrichterin Yvonne Erbers im Prozess. Ein Angestellter der Filiale bestätigte als Zeuge, dass er an dem Tag sofort wegen eines „komischen Geräuschs“ in die Abteilung gelaufen sei und „das Objekt, das ich als maßgeblich angesehen habe, sofort weggeräumt habe. Das war ein zusammengeknuddeltes Salatblatt.“

Allerdings räumte er auch ein, dass schon mal etwas länger liegen bleibe, wenn „uns Kunden nicht darauf hinweisen“. Am Tattag jedoch, da sei er sicher, habe er die Abteilung fünf Minuten vor dem Sturz kontrolliert, ohne einen Auftrag des Filialalleiters gehabt zu haben. Geglaubt wurde ihm das nicht. Die Richterin verurteilte den Supermarkt schließlich zur Zahlung von zwei Dritteln des Unfallschadens sowie Schmerzensgeld: Das Unternehmen habe objektiv gegen die Verkehrssicherungspflicht verstoßen. Damit treffe es eine Schuld an dem Sturz.

Aber auch der 53-Jährige trage eine Mitschuld, heißt es im Urteil weiter: „Ein grünes Salatblatt auf hellem Fliesenboden hätte er erkennen müssen.“ Schließlich wisse jeder Kunde, dass in einer Gemüseabteilung besondere Vorsicht geboten sei, weil regelmäßig Reste herunterfallen können. Die Höhe des Schadens wird wohl das Landgericht festlegen müssen, da das Amtsgericht nur bis zu 5000 Euro entscheiden kann. Dieser Salatblatt-Fall wird sicherlich teurer.

AZ: AG Bonn 108 C 231/16

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