Urteil im „Sugardaddy-Prozess“ Vermeintliche Kronzeugin muss hinter Gitter

Bonn · Im sogenannten Sugardaddy-Fall am Bonner Landgericht ist das Urteil gesprochen worden. Die Mitangeklagten hingegen kommen ohne Strafe davon.

 Im Bonner Landgericht herrschten beim „Sugardaddy-Prozess“ strenge Sicherheitsvorkehrungen. (Archivfoto)

Im Bonner Landgericht herrschten beim „Sugardaddy-Prozess“ strenge Sicherheitsvorkehrungen. (Archivfoto)

Foto: Leif Kubik

Zur Urteilsverkündung war sie noch mit Personenschutz und in einer gepanzerten Limousine gekommen, den Gerichtsaal verließ das „Sugarbabe“ dann in Handschellen: Im sogenannten Sugardaddy-Prozess vor dem Bonner Landgericht wurde die angeklagte 31-jährige Prostituierte am Montag wegen schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt.

Außerdem soll der nachgewiesene „Tatertrag“ in Höhe von 484.000 Euro eingezogen werden. Weil ihnen eine Beteiligung an der möglichen Erpressung nicht nachzuweisen war, sprach die dritte große Strafkammer unter dem Vorsitz von Isabel Köhne die beiden angeklagten Männer im Alter von 27 und 36 Jahren frei.

Der Plot klingt wie aus einem schlechten Film: Die Verurteilte hatte sich vor fünf Jahren auf dem Internet-Portal „My Sugardaddy“ angemeldet, um einen älteren, wohlhabenden Mann zu finden. Diese so genannten Sugardaddys zahlen im Allgemeinen nicht unerhebliche Geldbeträge für die Begleitung und sexuelle Dienstleistungen junger attraktiver Frauen, den „Sugarbabes“. Auf diese Weise lernte die 31-Jährige einen wohlhabenden, 50-jährigen Medienunternehmer aus dem Sauerland kennen; aus dem geschäftlichen Arrangement – so gab sie an – sei aber schnell eine echte Liebesbeziehung erwachsen.

Die nutzte sie nach Überzeugung des Gerichts dann für eine umfangreiche Erpressung aus. Das gesamte Verfahren war unter erheblichen Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt worden, weil die Angeklagte als Kronzeugin aussagen wollte: „Sie hat sich selbst als Opfer dargestellt“, so Köhne. Dazu habe es aber nach Überzeugung der Kammer eigentlich keinen Grund gegeben, die junge Frau habe sich nämlich zwischenzeitlich in Widersprüche verstrickt.

In ihrer ursprünglichen Aussage hatte sie angegeben, dass der Plan zu der Erpressung von dem jüngeren der beiden Mitangeklagten stamme. Dazu habe man die Geschichte einer Entführung durch die Rockerbande „Hells Angels“ erfunden. Allerdings waren sämtliche Drohungen vom Handy der Frau gekommen, und das Gericht sah keine Beweise für eine Beteiligung der beiden angeklagten Männer.

„Die Kammer hält es für möglich, dass die beiden männlichen Angeklagten zumindest zeitweise Mittäter waren“, erläuterte Köhne in der Urteilsbegründung. Ihnen sei aber eben keine Tatbeteiligung nachzuweisen und so dürfen sich die Männer wohl sogar über Haftentschädigung freuen. Frei kommen sie allerdings dennoch nicht: Sie bleiben nämlich wegen des Verdachts auf Zwangsprostitution in anderen Fällen in Haft.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort