Prozess vor dem Bonner Landgericht Sugardaddy kommt im Zeugenstand noch nicht zu Wort

Bonn · Einmal mehr ist es im Sugardaddy-Prozess vor dem Bonner Landgericht zu einer Unterbrechung gekommen. Eigentlich sollte der 50-jährige mutmaßlich betrogene Geschäftsmann aussagen, doch die Anwälte der Angeklagten baten um eine einwöchige Pause.

 Im Bonner Landgericht herrschen beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Im Bonner Landgericht herrschen beim Sugardaddy-Prozess strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Foto: Leif Kubik

Die Aussage des Zeugen wurde mit Spannung erwartet: Im sogenannten Sugardaddy-Prozess vor dem Bonner Landgericht wollte am Mittwoch der Sugardaddy höchstpersönlich reden. Nach vier Stunden musste der Geschäftsmann aber unverrichteter Dinge wieder in seine sauerländische Heimat zurückkehren. Die Verhandlung wurde einmal mehr unterbrochen. Der 50-Jährige wird nun frühestens im Februar erneut im Zeugenstand sitzen.

Zum Hintergrund: Drei Angeklagten – einer 31-jährigen Frau und zwei Männern im Alter von 27 und 36 Jahren – wird von der Staatsanwaltschaft Bonn gemeinschaftliche räuberische Erpressung vorgeworfen.

Die Frau soll dem 50-jährigen reichen Geschäftsmann, mit dem sie eine Liaison hatte, vorgetäuscht haben, von einer Rocker-Gang entführt und mit Gewalt bedroht worden zu sein. Dieser soll daraufhin den Angeklagten insgesamt 1,6 Millionen Euro gezahlt haben.

Die Verhandlung am Dienstag hatte bereits holprig begonnen: Die mitangeklagte Kronzeugin, die sich in einem Zeugenschutzprogramm befindet und zuvor in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik behandelt worden sein soll, war von einem Gutachter tags zuvor für verhandlungsfähig erklärt worden. Das entsprechende Gutachten durfte der Facharzt für Psychiatrie allerdings nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit verlesen. Das hatte die Verteidigung der Frau gegen Bedenken von Staatsanwaltschaft und der Anwälte der Mitangeklagten durchgesetzt.

Als die Richterin erwähnte, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg gegen den Sugardaddy  nicht nur eine Anklage wegen Untreue, sondern noch eine weitere wegen Steuerhinterziehung erhoben hat, beantragten die Anwälte der mitangeklagten beiden Männer eine einwöchige Pause, um die entsprechenden Akten einzusehen.

Offenbar hatte der Geschäftsmann einen Vergleich mit seinem zuständigen Finanzamt getroffen, nachdem die Behörde die Hälfte des angeblich gezahlten Lösegelds als außergewöhnliche Belastung anerkannt hatte.

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