Personalchefin aus Bonn Streit ums Krankengeld vor Gericht

BONN · Für Christa M. (Name geändert) ist das Unternehmen, in dem sie seit mehr als 25 Jahren als Personalchefin arbeitet, wie eine Familie. Sie hilft allen, wo sie kann. Und wenn einer der rund 120 Mitarbeiter des Autozuliefererbetriebs private Probleme hat, weiß sie meistens ebenfalls Rat.

Wenn allerdings jemand ihre Gutmütigkeit ausnützt, dann kennt sie keinen Spaß. Wie in dem Fall eines 35-Jährigen, dem sie fristlos kündigte. Der Fall wurde jetzt im Arbeitsgericht Bonn vor der dritten Kammer verhandelt.

Der Mann sei nach der Entfristung seines Arbeitsvertrags vor zwei Jahren immer wieder wochenlang krankgeschrieben gewesen, erzählt sie. Er habe aber seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des Arztes nie bei seiner Krankenkasse abgegeben. Mit finanziellen Folgen für die Firma: Wie die Personalchefin später erfuhr, handelte es sich bei dem Mitarbeiter stets um Folgeerkrankungen. Demnach wäre die Firma nach dem 42. Krankentag nicht mehr in der Pflicht gewesen, den Lohn weiterzuzahlen.

Der Mann hätte eigentlich Krankengeld beziehen müssen, das allerdings deutlich unter seinem Gehalt gelegen hätte. Die Personalchefin machte keinen Hehl daraus, dass sie sich von dem Mitarbeiter getäuscht fühle.

Der 35-Jährige spricht kaum Deutsch und hat deshalb seine Frau als Dolmetscherin mitgebracht. Sie berichtet, selbstredend habe ihr Mann die Atteste des Arztes auch an die Krankenkasse geschickt, sie seien aber offensichtlich dort nie angekommen. Das ruft die Personalberaterin auf den Plan: "Das ist bei insgesamt 13 Krankmeldungen in zwei Jahren schon sehr ungewöhnlich", meinte sie, "dass alle nicht bei der Krankenkasse angekommen sein sollen."

Der Kammervorsitzende macht zwischen den Zeilen ebenfalls deutlich, dass er dies doch für eher abwegig halte. Dass das Vertrauensverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und seiner Vorgesetzten offenbar total zerstört ist, macht er den Vorschlag, die fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln. Der Anwalt des Klägers pocht zudem auf eine Abfindung. Die Gegenseite willigt schließlich ein, 2500 Euro zusätzlich zu zahlen. Damit wird der Streit am Ende gütlich beigelegt.

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