Prozess im Bonner Amtsgericht Streit um verpfuschte Fotos von der Traumhochzeit

Bonn · Die Amtsrichterin hat entschieden: Ein enttäuschtes Brautpaar muss dem Fotografen lediglich 20 Prozent des vereinbarten Preises zahlen.

Die Vorfreude war groß, als ein Brautpaar aus Bonn einige Monate nach der Hochzeit endlich die Bilder und Videos des schönsten Tags im Leben überreicht bekam. Doch dann der Schock: Etliche Fotos waren unscharf, der Kopf des Bräutigams immer wieder abgeschnitten.

Das Video von der noblen Feier im Hotel Ling Bao im Phantasialand im August 2013 konnte die Erwartungen des Ehepaares ebenfalls nicht erfüllen. Das zum Teil unscharfe Bild war auch noch unruhig, zudem störten ständige Schnitte die Freude beim Anschauen. Daher zog der Bräutigam vor Gericht.

Im Zivilprozess vor dem Bonner Amtsgericht forderte er von dem professionellen Hochzeitsfotografen bereits angezahltes Geld zurück. Er war lediglich bereit, 20 Prozent des vereinbarten Honorars in Höhe von 3290 Euro zu bezahlen. Der Fotograf habe eine unbrauchbare Arbeit abgeliefert. Von den bereits gezahlten 2540 Euro forderte der Kläger 1882 Euro zurück. Der Fotograf forderte hingegen den Rest des vereinbarten Honorars.

Der Kläger hatte sich nach eigenen Angaben extra um einen Fotografen bemüht, der sich mit den Gepflogenheiten auf persischen Hochzeiten auskennt. Im Vorfeld der Hochzeit sei besprochen worden, dass jeder Programmpunkt der Hochzeit ausreichend bildlich festgehalten wird.

Genau 500 Fotos sollten dem Brautpaar laut Vertrag als Abzüge vorgelegt werden – erhalten haben die Kunden lediglich 198. Moniert wurde zudem, dass anscheinend nicht von allen Hochzeitsaktionen Bilder gemacht wurden. Kein Bild gab es beispielsweise vom Luftballonempfang. Auch die Brautjungfern wurden nicht abgelichtet.

Von den Hochzeitsringen machte der Fotograf zwar Aufnahmen, nicht aber von dem Moment, in dem die Ringe an den Finger des Partners gesteckt wurden. Zudem vermisste die Braut Bilder ihrer Eltern während der Trauungszeremonie. Vorgelegt wurden lediglich Aufnahmen der Eltern des Bräutigams. Auch ein Foto der Braut in ihrer gesamten Pracht mit Schuhen, Hochzeitskleid, Schleier und Krone suchte das Paar vergebens.

Besonders große Augen machten die Bonner, als sie auf einem Foto vier Tauben entdeckten, die gen Himmel flogen – obwohl sie nur zwei Vögel in die Luft geschickt hatten. Der Behauptung des Fotografen, dass die Unschärfe in den Bildern ein gewolltes Stilmittel sei, schenkte die Amtsrichterin keinen Glauben. Sie gab der Klage des erzürnten Bräutigams statt. Allein das Fehlen von 302 Bildern belege, dass die vereinbarte Leistung nicht vollständig erbracht wurde.

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