Neuer WCCB-Prozess Streit um 80-Millionen-Euro-Kredit

BONN · Die Freude bei Politik und Verwaltung über den in greifbare Nähe gerückten Weiterbau des World Conference Center Bonn (WCCB) ist seit Montag getrübt. Die Ansage der Sparkasse KölnBonn, die Stadt Bonn auf Rückzahlung des restlichen 80 Millionen Euro schweren WCCB-Kredits an den einstigen WCCB-Investor Man-Kim verklagen zu wollen, "hat wieder viel Wasser in den Wein gegossen", sagte Peter Finger (Grüne) am Dienstag.

Der Vorsitzende des WCCB-Ausschusses hofft aber, dass zur geplanten Eröffnung des Kongresssaals voraussichtlich im März 2014 der Rechtsstreit zugunsten der Stadt entschieden sein wird.

Aus Sicht der Stadt gibt es angesichts der gegensätzlichen Rechtspositionen keinen Spielraum für eine außergerichtliche Verständigung, sagte Stadtsprecherin Monika Hörig gestern. Sie trat allerdings dem Eindruck entgegen, die Verwaltung habe gegenüber der Sparkasse angeregt, ihre vermeintlichen Forderungen aus der bürgschaftsähnlichen Nebenabrede für das WCCB mit einer Klage gegen die Stadt durchzusetzen. Vor diesem Hintergrund ergeben sich Fragen an die Stadt:

Wo läuft das Verfahren?
In erster Instanz beim Landgericht Bonn.

Wie lange könnte das Verfahren mindestens dauern?
Ein bis zwei Jahre.

Wird der Kämmerer jetzt eine Risikorückstellung bilden?
Es besteht überhaupt keine Veranlassung, eine Rückstellung zu bilden. Der Rat der Stadt hat dies bereits bei der Beschlussfassung zum Haushalt 2011/2012 unter vorheriger Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes so festgelegt. An dieser Einschätzung hat sich nichts geändert.

Was bedeutet eine eventuelle Niederlage der Stadt für den Nothaushalt?
Die Stadt geht nicht von einer Niederlage aus. Sie wird sich ausschließlich in einem Verfahren äußern.

Die Stadt hält 30 Prozent an der Sparkasse: Sollte sie das Geld zurückzahlen müssen, welche Auswirkung hätte das auf die Finanzen der Stadt?
Die Stadt Bonn geht nicht davon aus, dass sie Geld "zurückzahlen" muss. Sie hat selbst kein Geld von der Sparkasse erhalten, so dass bereits die Begrifflichkeit in die Irre führt.

Der Prozess dürfte das Verhältnis Stadt - Sparkasse belasten: Welche Auswirkungen könnte das Ihrer Einschätzung nach auf andere Bereiche der Zusammenarbeit haben?
Die täglichen Arbeitsbeziehungen sind gut und werden nach Einschätzung der Stadt von einem möglichen sachorientierten Rechtsstreit auch nicht belastet.

Wie hoch sind die wahrscheinlichen Prozesskosten?
Das ist erst erkennbar, wenn die Klage vorliegt.

Nach Auskunft von Rechtsexperten muss die unterlegene Seite in erster Instanz mit Kosten für Anwälte und Gericht in Höhe von etwa 750.000 Euro rechnen. Das geltende Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht bei der Berechnung des Gegenstandswerts eine Begrenzung vor: Danach beträgt er höchstens 30 Millionen Euro, bei mehreren Auftraggebern höchstens 100 Millionen Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort