Streik in Bonn und Region Streikaufruf für 34 Bonner Kindertagesstätten

BONN · Für kommenden Montag sind auch in Bonn und der Region wieder Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst geplant. Auch die Kettelerschule und Carl-Schurz-Schule sind betroffen. Zwar gibt es Notbetreuungen, allerdings mit begrenzten Kapazitäten.

Nachdem die Tarifrunde für Erzieher und Sozialarbeiter keinen Durchbruch gebracht hat, bereitet die Komba-Gewerkschaft nun die angekündigten Warnstreiks an städtischen Kindergärten und Schulen in Bonn und Sankt Augustin vor. Von der ganztägigen Aktion sind am kommenden Montag allein in der Bundesstadt voraussichtlich 34 Kindertagesstätten betroffen. Die Gewerkschaft veröffentlichte gestern eine Liste. Auch zwei Grundschulen sind dabei.

Welche Einrichtungen vollständig und welche nur teilweise bestreikt werden, ist unklar. Der Bonner Komba-Vorsitzende Christoph Busch schätzt die Streikbereitschaft der rund 900 kommunalen Kita-Mitarbeiter als hoch ein. Am Freitag und Montag erteilt das Jugendamt von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0228/775544 Auskunft zu den bestreikten Kindergärten. Laut Presseamt sollen die Kindergärten die betroffenen Eltern so früh wie möglich informieren und ihnen mitteilen, wo es Notgruppen gibt. Diese werden aber nur begrenzte Kapazitäten haben.

Tagesmütter und -väter streiken nicht, können aber auch nicht kurzfristig Kinder aufnehmen. Das Netzwerk Kinderbetreuung in Familien, an dem sechs gemeinnützige Einrichtungen mitwirken und das die Tagespflege in Bonn organisiert, hat monatelange Wartelisten.

Wer niemanden für die Kinderbetreuung findet, darf laut Arbeitsrechtsexperten notfalls daheim bleiben. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass der Arbeitnehmer, wenn er für eine verhältnismäßig kurze Zeit ohne sein Verschulden verhindert ist, seinen Anspruch auf Bezahlung auch behält, wenn er nicht zur Arbeit kommen kann. Darunter fallen beispielsweise Betreuung kranker Kinder, Umzug oder Beerdigungen naher Angehöriger.

Damit dieser Sonderfall eintritt, müsste der Streik allerdings plötzlich und nicht planbar eingetreten sein. Doch Vorsicht: Möglich ist, dass im Arbeitsvertrag Abweichendes entweder zugunsten des Arbeitnehmers oder aber - viel häufiger - zu seinen Lasten vereinbart ist.

"Der Arbeitnehmer muss alles Zumutbare für eine Ersatzkinderbetreuung getan haben", sagt der Arbeitsrechtler Tom Stiebert. Dazu zähle auch, Familienangehörige wie die Großeltern um Hilfe zu bitten. Auf jeden Fall sei der Arbeitgeber rechtzeitig zu informieren. Die Stadtverwaltung kommt für entstehende Kosten nicht auf, da sie den Streik nicht abwenden kann.

Gehören Sie zu den betroffenen Eltern? Schildern Sie uns bitte, wie Sie sich am Montag helfen. Kontakt zur Redaktion unter der Rufnummer 0228/6688444 oder per E-Mail an bonn@ga.de

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